Rahmenvertrag – Räumung Mietbereiche

Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH

Die LWB möchte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Räumung von Mietbereichen (Räumungs-, Transport-, Entsorgungs- und Einlagerungsleistungen einschließlich Zustandsdokumentation und öffentlicher Versteigerung) im Bestand der LWB vergeben. Hierzu soll ein Dienstleister mittels Rahmenvertrag eingebunden werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Kurze Beschreibung:
Die LWB möchte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Räumung von Mietbereichen (Räumungs-, Transport-, Entsorgungs- und Einlagerungsleistungen einschließlich Zustandsdokumentation und öffentlicher Versteigerung) im Bestand der LWB vergeben. Hierzu soll ein Dienstleister mittels Rahmenvertrag eingebunden werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Wintergartenstr. 4
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwb.de 🌏
E-Mail: kerstin.klare@lwb.de 📧
Telefon: +49 341/99229400 📞
Fax: +49 34199229009 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93555759 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 111-253013
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen; 2) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebots; 4) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen; 5) Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet; 6) Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen; 7) Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag oder sonstigem geschlossenen Behältnis einzureichen und unter Verwendung des Bieterbogens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse zu übermitteln. Dies gilt nicht bei elektronischer Einreichung des Angebots; 8) Bei schriftlichem Angebot ist der Umschlag/ das geschlossene Behältnis mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Kennzettel zu versehen; 9) Es werden nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 10) Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 11) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Rahmenvertrag für Räumung der Mietbereiche“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98 578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 4.7.2018 (Ortszeit: 12.00) eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die LWB beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen für die Räumung von Mietbereichen in ihrem Bestand (Räumungs-, Transport-, Entsorgungs- und Einlagerungsleistungen einschließlich Zustandsdokumentation und öffentlicher Versteigerung) bezüglich Wohnungen/ Räumen von Mietern, die verstorben sind und entweder keine Erben hinterlassen haben, deren Erben unbekannt sind oder deren Erben das Erbe ausgeschlagen haben, und Wohnungen/ Räumen von Mietern, die den unmittelbaren Besitz an ihren Räumen aufgegeben haben.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt, durch welche sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Mit dem Bieterbogen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen.
4) kurze Unternehmensdarstellung (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen).
5) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und – die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
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7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zuunterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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8) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Nachweis des Versicherungsschutzes:
(a) Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versteigerer mit Deckungssummen in Höhe von 100 000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen;
(b) Vermögensschadenshaftpflicht für Sachverständige mit Deckungssummen in Höhe von 100 000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen;
(c) Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 100 000 EUR je Versicherungsfall sowie Maximierung der Ersatzleistungen auf das zweifache der vorbenannten Deckungssummen, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt;
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(d) Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden (§ 7a GüKG).
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungen ist mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
3) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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4) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen über die Erbringung von Leistungen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen (Räumung von Mietbereichen) innerhalb der letzten 3 Jahre, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner;
2) Eigenerklärung, dass der Bieter Verwertungsbestätigungen zur ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen erbringen kann;
3) Zertifikat für die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlage gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) zu Abfallarten (§ 56 KrWG i. V. m. § 57 KrWG);
4) Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft Abfallfraktionen entsprechend den Anforderungen des § 3 Abs. 1 GewAbfV getrennt sammeln und getrennt befördern kann;
5) Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Dokumentationspflichten des § 3 Abs. 3 GewAbfV erfüllen und nachweisen wird;
6) Eigenerklärung zur elektronischen Archivierung und Kommunikation;
7) Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von HBCD-Styropor;
8) Eigenerklärung zur getrennten Erfassung des Elektroabfalls nach § 10 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten;
9) Zertifikat gemäß § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für die Zulassung als zertifizierte Erstbehandlungsanlage;
10) Nachweis der öffentlichen Bestellung (Bestellungsurkunde) des Bieters/ der Bietergemeinschaft/ eines Nachunternehmers als besonders sachkundiger Versteigerer gemäß § 34b Abs. 5 Gewerbeordnung (GewO).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Leipzig

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsunternehmen
Kontakt
Kontaktperson: Kerstin Klare
Internetadresse: www.lwb.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93555759 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebots verwenden müssen;
2) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebots;
4) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
5) Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
6) Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen;
7) Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag oder sonstigem geschlossenen Behältnis einzureichen und unter Verwendung des Bieterbogens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse zu übermitteln. Dies gilt nicht bei elektronischer Einreichung des Angebots;
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8) Bei schriftlichem Angebot ist der Umschlag/ das geschlossene Behältnis mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Kennzettel zu versehen;
9) Es werden nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
10) Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
11) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Rahmenvertrag für Räumung der Mietbereiche“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: ralf.jedecke@subreport.de, Tel.: +49 (0) 221-98 578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 4.7.2018 (Ortszeit: 12.00) eingehen, werden keine Auskünfte mehr erteilt. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 111-253013 (2018-06-11)