Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Spörl, Luise
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de📧
Region: Bayern🏙️
URL: http://www.lfu.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Bürostühle
2018000150
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Bürodrehstühle und Besucherstühle für alle Behörden des Geschäftsbereichs Umwelt und Verbraucherschutz”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 276188.5 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bürodrehstuhl
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stühle📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag für Bürodrehstühle
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es wird eine Testphase im Rahmen der Angebotsprüfung stattfinden. Hierzu werden nach in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien max. 5 Bieter eingeladen.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Besucherstuhl
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag über Besucherstühle
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-202201
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bürodrehstuhl
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Interstuhl Büromöbel GmbH& Co.KG
Postort: Meßstetten-Tieringen
Postleitzahl: 72469
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Zollernalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 229840.38 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Besucherstuhl
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Interstuhl Büromöbel GmbH & Co.KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 46348.12 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2018/S 172-390368 (2018-09-06)