Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Gesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Schienenpersonennahverkehr und Linienverkehr mit Omnibussen.
Die SWEG und diese Gesellschaften beabsichtigen den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Beschaffung von 0 – ca. 100 Linienbussen der Klassen 1 und 2, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Richtlinie 2007/45/EG / ECE-Regelung R-107.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 5 Lose. Die Abrufe aus den einzelnen Losen erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die anderen Auftraggeber durch.
Die SWEG behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 72372
E-Mail: heiko.ruder@weg.de📧
URL: www.hzl-online.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Beschaffung von dieselbetriebenen Niederflur-Linienbussen der Klasse 1 und dieselbetriebenen Überland-Linienbussen der Klasse 2”
Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Kurze Beschreibung:
“Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Gesellschaften in zahlreichen Regionen...”
Kurze Beschreibung
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Gesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Schienenpersonennahverkehr und Linienverkehr mit Omnibussen.
Die SWEG und diese Gesellschaften beabsichtigen den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Beschaffung von 0 – ca. 100 Linienbussen der Klassen 1 und 2, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Richtlinie 2007/45/EG / ECE-Regelung R-107.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 5 Lose. Die Abrufe aus den einzelnen Losen erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die anderen Auftraggeber durch.
Die SWEG behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugklasse: Niederflur-Solo-Linienbusse der Klasse 1 in 10-mtr-Ausführung
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Niederflurbusse📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) 59. Jahrgang; Nr. 163; Seite 604 [Stand: 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil B Anlage 1a legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 7.2017] „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“.
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an Niederfluromnibusse für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr mit einem Dieselmotor, welcher mindestens der Abgasnorm VI entspricht, sowie einem automatischen Getriebe als Antriebseinheit.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vergleiche Ziffer II.2.7)
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugklasse: Niederflur-Solo-Linienbusse der Klasse 1 in 12-mtr-Ausführung
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) 59. Jahrgang; Nr. 163; Seite 604 [Stand: 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil B Anlage 1b legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 7.2017] „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“.
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an Niederfluromnibusse für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr mit einem Dieselmotor, welcher mindestens der Abgasnorm VI entspricht, sowie einem automatischen Getriebe als Antriebseinheit.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugklasse: Niederflur-Gelenk-Linienbusse der Klasse 1 in 18-mtr-Ausführung
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gelenkbusse📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) 59. Jahrgang; Nr. 163; Seite 604 [Stand: 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil B Anlage 1c legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 7.2017] „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“.
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an Niederfluromnibusse für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr mit einem Dieselmotor, welcher mindestens der Abgasnorm VI entspricht, sowie einem automatischen Getriebe als Antriebseinheit.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugklasse: Überland-Solo-Linienbusse der Klasse 2 in 12-mtr-Ausführung
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) 59. Jahrgang; Nr. 163; Seite 604 [Stand: 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil B Anlage 1d legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 7.2017] „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“.
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an Überlandomnibusse für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr mit einem Dieselmotor, welcher mindestens der Abgasnorm VI entspricht, sowie einem automatischen Getriebe als Antriebseinheit.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugklasse: Überland-Gelenk-Linienbusse der Klasse 2 in 18-mtr-Ausführung
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweils gültigen Vorschriften der EG und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (BGV) der Berufsgenossenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) 59. Jahrgang; Nr. 163; Seite 604 [Stand: 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil B Anlage 1e legt die Anforderungen an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderungen fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 [Stand: 7.2017] „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“.
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an Überlandomnibusse für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr mit einem Dieselmotor, welcher mindestens der Abgasnorm VI entspricht, sowie einem automatischen Getriebe als Antriebseinheit.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-274554
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EvoBus GmbH
Postanschrift: Mercedesstr. 127/6
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“1) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag werden nicht verschickt;
2) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und in einem...”
1) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag werden nicht verschickt;
2) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und in einem verschlossenen Briefumschlag beziehungsweise Paket an die unter Ziffer I.1) erstgenannte Stelle (SWEG) zu übermitteln. Auf dem Briefumschlag / Paket ist der Vermerk: „Teilnahmeantrag“; SWEG Linienbusse 2018 – Bitte nicht öffnen! anzubringen;
3) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5) Die Auftraggeber behalten sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden;
4) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721/9263985 📠
Quelle: OJS 2018/S 193-437501 (2018-10-04)