Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier. Die dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Leistungen haben ein Volumen von rund 620 000 Nutzwagenkilometern auf den Linien im Verkehrsgebiet der Stadt Trier pro Jahr. Dies entspricht ca. 15 % der Leistungen, mit denen die SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH unter Zugrundelegung der VO (EG) 1370/2007 betraut ist. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, zu denen während seiner Laufzeit einzelne Leistungsabrufe erfolgen können. Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung eigene Busse einzusetzen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 5.9.2018 bis voraussichtlich dem 30.11.2026 (Ende der Betrauung). Beginn der Leistungserbringung ist der 11.2.2019.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier. Die dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Leistungen haben ein Volumen von rund 620 000 Nutzwagenkilometern auf den Linien im Verkehrsgebiet der Stadt Trier pro Jahr. Dies entspricht ca. 15 % der Leistungen, mit denen die SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH unter Zugrundelegung der VO (EG) 1370/2007 betraut ist. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, zu denen während seiner Laufzeit einzelne Leistungsabrufe erfolgen können. Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung eigene Busse einzusetzen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 5.9.2018 bis voraussichtlich dem 30.11.2026 (Ende der Betrauung). Beginn der Leistungserbringung ist der 11.2.2019.
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1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umlauf A 1 bis A 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: A
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Hauptort der Leistungsausführung ist Trier, Rheinland-Pfalz.
Beschreibung der Beschaffung:
“Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag...”
Beschreibung der Beschaffung
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag unter Einsatz eines SL-Busses. Einsatzwagenfahrten in der Früh- und Mittagsspitze sowie nachmittags von Montag bis Donnerstag und am Freitag zum einen unter Einsatz eines SL-Busses und zum anderen unter Einsatz von zwei GLZ-Bussen. Insgesamt ca. 139 000 Nutzwagenkilometer und 6 325 Fahrplanstunden pro Jahr.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-09-05 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn die SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH über die Betrauung hinaus bis zu einer neuen Betrauung im Auftrag der Stadt...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn die SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH über die Betrauung hinaus bis zu einer neuen Betrauung im Auftrag der Stadt Trier Personenbeförderungsleistungen im Buslinienverkehr zu erbringen hat. Eine Verlängerung zu den Bedingungen des Rahmenvertrages wird dem Auftragnehmer in diesem Falle rechtzeitig vorher mitgeteilt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umlauf B 1 bis B 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: B
Beschreibung
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Trier und Landkreis Trier-Saarburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag...”
Beschreibung der Beschaffung
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag unter Einsatz eines SL-Busses. Einsatzwagenfahrten in der Früh- und Mittagsspitze sowie nachmittags von Montag bis Donnerstag und am Freitag zum einen unter Einsatz eines SL-Busses und zum anderen unter Einsatz eines GLZ-Busses. Insgesamt ca. 171 500 Nutzwagenkilometer und 6 870 Fahrplanstunden pro Jahr.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umlauf C 1 bis C 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: C
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg.
Beschreibung der Beschaffung:
“Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag...”
Beschreibung der Beschaffung
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag unter Einsatz eines SL-Busses. Einsatzwagenfahrten in der Früh- und Mittagsspitze sowie nachmittags von Montag bis Donnerstag und am Freitag zum einen unter Einsatz von zwei SL-Bussen und zum anderen unter Einsatz eines GLZ-Busses. Insgesamt ca. 155 700 Nutzwagenkilometer und 6 100 Fahrplanstunden pro Jahr.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umlauf D 1 bis D 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: D
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag...”
Beschreibung der Beschaffung
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag unter Einsatz eines SL-Busses. Einsatzwagenfahrten in der Früh- und Mittagsspitze von Montag bis Freitag zum einen unter Einsatz eines SL-Busses und zum anderen unter Einsatz von zwei GLZ-Bussen. Insgesamt ca. 154 500 Nutzwagenkilometer und 6 100 Fahrplanstunden pro Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Genehmigung nach § 2 Abs. 1 PBefG i. V. m. § 9 PBefG oder einer vergleichbaren Genehmigung eines anderen Staates sein.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignet ist ein Bieter, der wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignet ist ein Bieter, der wirtschaftlich und finanziell sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag erfüllen wird. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die Speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der Subunternehmerleistungen nach dem abzuschließenden Rahmenvertrag erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmers unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie bei der Erfüllung der Subunternehmerleistungen die Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Nachweise sind zu erbringen durch Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen, eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine Tariftreueerklärung. Außerdem ist ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung vorzulegen bzw. eine formlose Erklärung, weshalb eine Eintragungspflicht nicht besteht. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung entsprechend § 50 VgV. Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für die Durchführung der Subunternehmerleistungen nach dem abzuschließenden Rahmenvertrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für die nach dem abzuschließenden Rahmenvertrag zu erbringenden Subunternehmerleistungen erforderlichen Mittel des Dritten tatsächlich zur Verfügung stehen werden und/oder dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann, soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht. Die Vereinbarung/Verpflichtungserklärung ist dem Angebot beizufügen. Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung mit dem Dritten bzw. in dessen Verpflichtungserklärung geregelt sein, dass das Personal des Dritten für die Subunternehmerleistungen der hiesigen Ausschreibung eingesetzt wird und es muss nachgewiesen sein, dass es über die Erfahrung verfügt, die Leistungen der hiesigen Ausschreibung erbringen zu können. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung mit dem Dritten bzw. dessen Verpflichtungserklärung unmissverständlich zu entnehmen sein. Wenn und soweit sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter beruft, hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mehr als acht Jahren. Dies ist im wesentlichen damit begründet, dass die Busse, die von den Bietern während der...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mehr als acht Jahren. Dies ist im wesentlichen damit begründet, dass die Busse, die von den Bietern während der Laufzeit des Rahmenvertrages einzusetzen sind, ein bestimmtes Alter nicht überschreiten dürfen und daher davon auszugehen ist, dass die Bieter vor Beginn der Leistungsausführung ein oder mehrere Busse neu beschaffen müssen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-15
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-15
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Verwaltungsgebäude SWT-AöR, 5. Etage, Zimmer 507, Ostallee 7-13, 54290 Trier
“1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb...”
1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2) Das Angebot mit den Nachweisen ist schriftlich in einem verschlossen Umschlag bis einschließlich dem 15.8.2018 um 11.00 bei SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH, Abteilung Revision, Ostallee 7-13, 54290 Trier, einzureichen.
Der Umschlag muss von außen deutlich lesbar mit der Aufschrift: „Vergabe des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier – nicht öffnen“ beschriftet sein (Ein entsprechendes Adressetikett ist den Vergabeunterlagenbeigefügt)
3) Fragen sind bis zum 8.8.2018 Schriftlich oder per E-Mail an die unter Ziff. I.1) (Kontaktstelle) genannte E-Mail-Adresse zurichten. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
5) Die Angebotsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der nachfolgenden Internet-Adresse zur Verfügung: http://www.swt.de/ausschreibungen
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Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: entfällt
Postort: entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: entfällt
Postort: entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 133-304067 (2018-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag...”
Beschreibung der Beschaffung
Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. 2 Ganztagsumläufe von montags bis freitags, ein Ganztagsumlauf am Samstag unter Einsatz eines SL-Busses. Einsatzwagenfahrten in der Früh- und Mittagsspitze sowie nachmittags von Montag bis Donnerstag und am Freitag zum einen unter Einsatz eines SL-Busses und zum anderen unter Einsatz von 2 GLZ-Bussen. Insgesamt ca. 139 000 Nutzwagenkilometer und 6 325 Fahrplanstunden pro Jahr.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 4
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 133-304067
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: A
Titel: Umlauf A 1 bis A 5
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-03 📅
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: B
Titel: Umlauf B 1 bis B 5
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: C
Titel: Umlauf C 1 bis C 5
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: D
Titel: Umlauf D 1 bis D 5
“1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb...”
1) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können;
2) Das Angebot mit den Nachweisen ist schriftlich in einem verschlossen Umschlag bis einschließlich dem 15.8.2018 / 11.00 Uhr bei SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH, Abteilung Revision, Ostallee 7-13, 54290 Trier, einzureichen;
Der Umschlag muss von außen deutlich lesbar mit der Aufschrift: „Vergabe des Abschlusses eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier – nicht öffnen –“ beschriftet sein (Ein entsprechendes Adressetikett ist den Vergabeunterlagenbeigefügt);
3) Fragen sind bis zum 8.8.2018 Schriftlich oder per E-Mail an die unter Ziff. I.1) (Kontaktstelle) genannte E-Mail-Adresse zurichten. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich;
4) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern;
5) Die Angebotsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der nachfolgenden Internet-Adresse zur Verfügung: http://www.swt.de/ausschreibungen.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Quelle: OJS 2018/S 224-513591 (2018-11-19)