Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) München beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für Druckdienstleistungen. Dieser umfasst externe Druck- und Kopieraufträge und die Auslieferung der Erzeugnisse an Adressen in Bayern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) München beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für Druckdienstleistungen. Dieser umfasst externe Druck- und...”
Kurze Beschreibung
Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) München beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für Druckdienstleistungen. Dieser umfasst externe Druck- und Kopieraufträge und die Auslieferung der Erzeugnisse an Adressen in Bayern.
1️⃣
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Auslieferung der Druckerzeugnisse hat an Adressen in ganz Bayern zu erfolgen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“DIe Aufträge beinhalten Leistungen wie den Skriptendruck und den Druck von vertraulichen Unterlagen (hauptsächlich Prüfungen und Klausuren) und der...”
Beschreibung der Beschaffung
DIe Aufträge beinhalten Leistungen wie den Skriptendruck und den Druck von vertraulichen Unterlagen (hauptsächlich Prüfungen und Klausuren) und der zeitgenauen Auslieferung an die im Einzelauftrag genannten Adressen. Innerhalb des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge (Bestellungen) erteilt. Auf die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt wird hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie der Abnahmemengen für die vergangenen Jahre verwiesen. Eine Abnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht ein zweimaliges einseitiges Verlängerungsrecht des Auftraggebers für weitere jeweils 12 Monate. Die Mitteilung über das Ziehen dieser Option muss...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht ein zweimaliges einseitiges Verlängerungsrecht des Auftraggebers für weitere jeweils 12 Monate. Die Mitteilung über das Ziehen dieser Option muss bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich dem AN zugegangen sein. Die maximale Vertragsdauer beträgt damit 4 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Befähigung zur Berufsausübung.
Der Bieter erklärt, mit Abgabe der beigefügten Einheitlichen Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Befähigung zur Berufsausübung.
Der Bieter erklärt, mit Abgabe der beigefügten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) dass Ausschlussgründe des Teils III, Lit. A – D nicht vorliegen und dass die Befähigung zur Berufsausübung nach Teil IV Lit. A EEE gegeben ist,
Oder durch Eigenerklärung, dass er/sie alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist, er/sie zahlungsfähig ist und über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er/sie sich nicht in Liquidation befindet, er/sie oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine/ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt, er/sie seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein/ihr Angebot die engere Wahl kommt, wird er/sie auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen.
Er/sie im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine/ihre Eignung abgegeben hat, ihm/ihr keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 123 GWB vorliegt, er/sie oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter/der Bietergemeinschaft zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, er/sie bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Wirtschaftsteilnehmers oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter, er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen er/sie die Regelungen in § 21 Mindestlohngesetz, § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz zur Kenntnis genommen hat
2) Aktueller Handelsregisterauszug nach Ziffer III.2.1 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als sechs Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung) oder Begründung, weshalb Vorlage nicht erforderlich. 3. Vorlage der Handwerksarte bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis.
Siehe zu alledem den Bieterbogen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Umsatz des Bieters, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Umsatz des Bieters, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bieterbogen),
— Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe zur Höhe des Selbstbehalts im Schadensfall.
Siehe zu alledem den Bieterbogen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bieters) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bieters) insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens (Bieters) samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens (Bieters) insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
2) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung fällt;
3) Angaben zu mindestens einem realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzauftrags aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben. Siehe zu alledem den Bieterbogen. Wichtiger Hinweis: Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung die von den Bietern angegebenen Referenzen stichprobenartig auf ihre Plausibilität hin überprüfen. Die Kommunikation des Auftraggebers mit den Referenzgebern erfolgt per E-Mail. Die Bieter haben in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die benannten Referenzgeber zur Auskunft gegenüber dem Auftraggeber bereit und in der Lage sind und insoweit geeignete E-Mail-Adressen des Referenzgebers anzugeben. Scheitert ein Auskunftsversuch des Auftraggebers, weil ein genannter Referenzgeber trotz zweimaligem Versuch nicht erreichbar oder nicht auskunftswillig ist, wird der Auftraggeber den betreffenden Bieter davon unterrichten und ihm unter Setzung einer Frist von maximal sechs Werktagen Gelegenheit einräumen, die Auskunftsfähigkeit des Referenzgebers herzustellen. Erfolgt auch hiernach keine Auskunft seitens des Referenzgebers, wird die entsprechende Referenz nicht berücksichtigt. Führt die Nichtberücksichtigung einer Referenz dazu, keine überprüfbare Referenz abgegeben worden sind, gelten die Referenzvorgaben als nicht erfüllt.
Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe ist für jeden Teil der in den Referenzen aufgeführten Leistung das für die Leistungserbringung maßgebliche Unternehmen zu nennen.
Siehe zu alledem den Bieterbogen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Angaben zu mindestens einem realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzauftrags aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Angaben zu mindestens einem realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzauftrags aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben. Siehe zu alledem den Bieterbogen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrags, insbesondere die Regelungen zur Verarbeitung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrags, insbesondere die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Auf den Rahmenvertrag wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-24
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-24
16:00 📅
“1) Wenn die Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen näher darzulegen. Es...”
1) Wenn die Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen näher darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden;
2) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind spätestens 7 Tage vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ unter www.deutsche-evergabe.de zu stellen. Fragen und Hinweise, die nicht innerhalb der Frist eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung wird die BVS die Fragen und Antworten anonymisiert allen interessierten und auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren registrierten Bewerben/Bietern über die e-Vergabe-Plattform www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung stellen;
3) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz unter https://www.bvs.de/footer-navigation/datenschutz/index.html
4) Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Angebote sind in Papierform einzureichen, § 53 VgV;
5) Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV);
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 159-364010 (2018-08-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 159-364010
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Text
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Text
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2960D805-A8DC-4E98-BD9C-1AE40882DC49
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“(...)
3) Vorlage der Handwerksarte bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis.” Neuer Wert
Text:
“— Diese Passage (Ziffer 3 des Abschnitts III.1.1) wird gestrichen.Wie auch aus den Vergabeunterlagen (dort Bieterbogen) hervorgeht, ist die Vorlage der...”
Text
— Diese Passage (Ziffer 3 des Abschnitts III.1.1) wird gestrichen.Wie auch aus den Vergabeunterlagen (dort Bieterbogen) hervorgeht, ist die Vorlage der Handwerkskarte bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis NICHT erforderlich und stellt kein Eignungskriterium dar.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 164-374593 (2018-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 225118.68 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufträge beinhalten Leistungen wie den Skriptendruck und den Druck von vertraulichen Unterlagen (hauptsächlich Prüfungen und Klausuren) und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufträge beinhalten Leistungen wie den Skriptendruck und den Druck von vertraulichen Unterlagen (hauptsächlich Prüfungen und Klausuren) und der zeitgenauen Auslieferung an die im Einzelauftrag genannten Adressen. Innerhalb des Rahmenvertrages werden Einzelaufträge (Bestellungen) erteilt. Auf die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt wird hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie der Abnahmemengen für die vergangenen Jahre verwiesen. Eine Abnahmeverpflichtung auf Seiten des Auftraggebers besteht nicht.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 159-364010
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von Druckerzeugnissen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RT Reprotechnik.de GmbH
Postanschrift: Carl-von-Linde-Straße 33
Postort: Garching bei München
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
URL: https://www.reprotechnik.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 225118.68 💰
“1) Wenn die Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen näher darzulegen. Es...”
1) Wenn die Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen näher darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden;
2) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind spätestens 7 Tage vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ unter www.deutsche-evergabe.de zu stellen. Fragen und Hinweise, die nicht innerhalb der Frist eingegangen sind, werden ggf. nicht oder nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung wird die BVS die Fragen und Antworten anonymisiert allen interessierten und auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren registrierten Bewerben/Bietern über die e-Vergabe-Plattform www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung stellen;
3) Datenschutzhinweis: gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz unter https://www.bvs.de/footer-navigation/datenschutz/index.html
4) Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Angebote sind in Papierform einzureichen, § 53 VgV;
5) Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV);
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 231-527658 (2018-11-28)