Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Vergabestelle des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt. Auftraggeber für die Lose 1 und 2 ist der Rhein-Sieg-Kreis. Die Beschaffung des Loses 3 erfolgt im Auftrag des jobcenters rhein-sieg.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular,
— ausgefüllte Leistungsbeschreibung/en,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend).
2) Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe",
— Formblatt „Referenzen";
— Formblatt „Unteraufträge";
— Datenblätter der angebotenen Produkte.
3) Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern signiert),
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags,
— Nachweis Verarbeitung von Rohholz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung,
— Umweltzertifikate,
— bis zu 5 000 Blatt Musterpapier des angebotenen Papiers zu Pos. 1 des Loses 1 für Testzwecke
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten – auch für das Los 3 – die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) bzw. das Formblatt „Unteraufträge" abzugeben. Entsprechende Formblätter stehen auf dem Vergabeportal zum Download bereit.
Bezuschlagt wird das wirtschaftlichste Angebot/Los. Bei Los 1 fließt die für die Alternativpositionen preisgünstigste Postion in die Wertung ein.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an d. Vergabestelle zu richten
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYJ7T