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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Schleifstücken für Stromabnehmer #39416
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist im Sinne des § 48 SektVO ausschließlich die deutsche Sprache zulässig. D. h., der gesamte Geschäftsverkehr sowie alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist im Sinne des § 48 SektVO ausschließlich die deutsche Sprache zulässig. D. h., der gesamte Geschäftsverkehr sowie alle vom Bewerber einzureichenden Unterlagen haben ausschließlich in verständlicher deutscher Sprache zu erfolgen.
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs:
— einen Handelsregisterauszug der nicht älter als drei Monate ist (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen)
— das Formular „Fragenkatalog zur Eignung“
— das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt einzureichen und
— sofern erforderlich eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3“ ist zwingend zu verwenden.
Dabei gilt
— Variante 2 für alle Bewerber, die im ULV-Berlin eingetragen sind,
— Variante 3 für alle Bewerber, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und
— Variante 1 für alle Bewerber, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind. Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Von den Bewerbern sind u. a. Erklärungen/Nachweise zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Von den Bewerbern sind u. a. Erklärungen/Nachweise zu folgenden Themen einzureichen:
— allgemeine Fragen zum Unternehmen und zur Eigentümerstruktur,
— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister,
— Auszug aus dem Handelsregister, welcher bei Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate sein darf
— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. vergleichbarer Leistungen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technisch leistungsfähig ist ein Unternehmen, dass über die technischen Mittel verfügt, um einen Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technisch leistungsfähig ist ein Unternehmen, dass über die technischen Mittel verfügt, um einen Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Zur technischen Leistungsfähigkeit zählt auch die Fachkunde eines Unternehmens. Als fachkundig ist ein Unternehmen anzusehen, dessen Mitarbeiter über die notwendige Sachkenntnis und Erfahrung verfügen, um die ausgeschriebene Leistung fachgerecht ausführen zu können. Der Bieter hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs u. a. folgende Unterlagen/Angaben einzureichen (Formular „Fragenkatalog zur Eignung“ und „Eigenerklärung zur Eignung“):
— Nachweis über Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen
— Nachweis über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeiter
— Einhaltung der Liefervorschrift LV2013-002
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe hierzu Ziffer III.1.1 + III.1.2 + III.1.3 dieser Bekanntmachung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine Vorgabe
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen mit ihrem Teilnahmeantrag bzw. mit ihrem Angebot aussagekräftige Nachweise vorlegen, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen mit ihrem Teilnahmeantrag bzw. mit ihrem Angebot aussagekräftige Nachweise vorlegen, die belegen, dass sie in der Lage sind, den ausgewiesenen Auftrag so wie gefordert zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Berlin AVG) sowie die Frauenförderverordnung (FFV) in der jeweils geltenden Fassung zwingend einzuhalten sind!
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-07
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
“Die Teilnahmeanträge sind per Mail bis zum 7.9.2018 23.59 Uhr bei der genannten Kontaktstelle einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
Bei der Vergabe von...”
Die Teilnahmeanträge sind per Mail bis zum 7.9.2018 23.59 Uhr bei der genannten Kontaktstelle einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPlz:10601)”
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2018/S 149-342925 (2018-08-02)