Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Vergabestelle des Rhein-Sieg-Kreises im Auftrag des Jobcenters Rhein-Sieg durchgeführt – die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Rhein-Sieg-Kreises gelten in entsprechender Anwendung. Die Auftragsvergabe und -abwicklung erfolgt durch das Jobcenter Rhein-Sieg.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind u. die nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Angebotsformular,
— ausgefülltes Preisblatt,
— Zertifikat/Nachweis über die Umweltzertifizierung des angebotenen Schreibtischprogramms (nur falls Zertifizierung vorhanden),
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Verzeichnis der Unternehmerleistungen.
2) Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind u. die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe“,
— Formblatt „Referenzen“,
— Produktdatenblatt/Prospekte des angebotenen Produktes.
3) Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— siehe Ziffer III.1.1 und III.1.3 dieser Bekanntmachung,
— Nachweis der Einhaltung der Umweltkriterien, sofern keine Umweltzertifizierung für das Produkt vorliegt,
— unterzeichneter Integritätsvertrag.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie nicht fristgerechter oder unvollständiger Vorlage von Erklärungen und Nachweisen wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der Präqualifizierungsnummer -zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Ein Bieter kann sich – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist mit Angebotsabgabe zwingend eine Bietergemeinschaftserklärung (in Textform) und/oder das „Verzeichnis der Unternehmerleistungen“ abzugeben.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Technische Hinweise zu den Voraussetzungen des Vergabeportals siehe:
http://www.rhein-sieg-kreis.de/imperia/md/content/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYZZ3