Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulmöbeln für die Dauer von 2 Jahren plus Verlängerungsoption

Stadt Osnabrück_Fachdienst Öffentliche Aufträge

Die Stadt Osnabrück ist Schulträger von 47 Schulen. Für die Lieferung von Schulmöbeln soll eine
Rahmenvereinbarung für zwei Jahre + 2-maliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, für die Ausstattung
Von Schüler- und Lehrerbereichen gelten.
Ausgeschrieben werden sowohl Holzmöbel (Los 1) als auch Stahlmöbel (Los 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-29 Auftragsbekanntmachung
2018-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulmöbel
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Osnabrück ist Schulträger von 47 Schulen. Für die Lieferung von Schulmöbeln soll eine Rahmenvereinbarung für zwei Jahre + 2-maliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, für die Ausstattung Von Schüler- und Lehrerbereichen gelten. Ausgeschrieben werden sowohl Holzmöbel (Los 1) als auch Stahlmöbel (Los 2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulmöbel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulmöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Osnabrück_Fachdienst Öffentliche Aufträge
Postanschrift: Bierstraße 2
Postleitzahl: 49074
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.osnabrueck.de 🌏
E-Mail: oeffentlicheauftraege@osnabrueck.de 📧
Telefon: +49 541-323-2592 📞
Fax: +49 541-323-4326 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 233-531928
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Keine Bieter zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Osnabrück ist Schulträger von 47 Schulen. Für die Lieferung von Schulmöbeln soll eine
Rahmenvereinbarung für zwei Jahre + 2-maliger Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr, für die Ausstattung
Von Schüler- und Lehrerbereichen gelten.
Ausgeschrieben werden sowohl Holzmöbel (Los 1) als auch Stahlmöbel (Los 2).
Bezeichnung des Loses: Holzmöbel
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Kufentische, Lehrerschreibtische, Lehrerstühle, Konferenztische, Klassenschränke
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ausgeschrieben werden die Leistungen mit einer 2-maligen Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr.
Der Vertrag verlängert sich im Anschluss an die Grundlaufzeit von 2 Jahren um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber dies schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der 2-jährigen Laufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
Bezeichnung des Loses: Stahlmöbel
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Kufentische, Kufenstühle, Vierbeinerstühle, Lehrerschreibtische, Konferenztische
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Osnabrück

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit unter Verwendung des mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt (Formblatt 124_LD).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktion
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktion/Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsraum an den Auftraggeber zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 233-531928 (2018-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Osnabrück ist Schulträger von 47 Schulen. Für die Lieferung von Schulmöbeln soll eine Rahmenvereinbarung für 2 Jahre + 2-maliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Jahr, für die Ausstattung von Schüler- und Lehrerbereichen gelten. Ausgeschrieben werden sowohl Holzmöbel (Los 1) als auch Stahlmöbel (Los 2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: D-49074

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-541022
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 233-531928
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Osnabrück ist Schulträger von 47 Schulen. Für die Lieferung von Schulmöbeln soll eine Rahmenvereinbarung für 2 Jahre + 2-maliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Jahr, für die Ausstattung von Schüler- und Lehrerbereichen gelten.
Kufentische, Lehrerschreibtische,Lehrerstühle, Konferenztische, Klassenschränke

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 237-541022 (2018-12-05)