Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Kauf und Lieferung von Beschallungsanlagen
18FEI36089
Produkte/Dienstleistungen: Beschallungsanlagen📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über Kauf und Lieferung von Beschallungsanlagen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschallungsanlagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind alle im Zusammenhang mit der Lieferung von Beschallungsanlagen All IP (nachstehend System genannt), bestehend aus Hard- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind alle im Zusammenhang mit der Lieferung von Beschallungsanlagen All IP (nachstehend System genannt), bestehend aus Hard- und Software, zu erbringenden Lieferungen und Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal um je ein weiteres Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber hat die Bietereigenerklärung bezüglich Befähigung seiner Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber hat die Bietereigenerklärung bezüglich Befähigung seiner Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister auszufüllen, von einem Bevollmächtigten zu unterschreiben und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck ist in Anhang B4 der Bewerbungsbedingungen aufgenommen, die unter (URL) https://bieterportal.noncd.de.de/evergabe.bieter/ abrufbar sind. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber legt die ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor. Der Vordruck befindet sich in Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber legt die ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor. Der Vordruck befindet sich in Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
— Erklärung über die beabsichtigte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— der Auftragnehmer muss nachweislich mindestens ein für mehrere Standorte zentral verwaltetes Beschallungssystem erfolgreich geliefert haben. Dazu sind mindestens die folgenden Angaben zu nennen: Anzahl der Standorte, Einsatzorte, Lieferjahr, Name des Betreibers,
— alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 233-533395 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über Kauf und Lieferung von Beschallungsanlagen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 233-533395
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 18FEI36089
Titel: Rahmenvertrag über Kauf und Lieferung von Beschallungsanlagen.
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-28 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 083-198035 (2019-04-24)