Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen (ohne Landesamt für Steuern Niedersachsen). Zu den Postsendungen zählen: — Briefe aller Formate, — Postkarten, — Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben), — Postzustellungsaufträge, — Dialogpost. Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 0001-PDL/2018-03.61
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen (ohne Landesamt für Steuern Niedersachsen).
Zu den Postsendungen zählen:
— Briefe aller Formate,
— Postkarten,
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben),
— Postzustellungsaufträge,
— Dialogpost.
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen (ohne Landesamt für Steuern Niedersachsen).
Zu den Postsendungen zählen:
— Briefe aller Formate,
— Postkarten,
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben),
— Postzustellungsaufträge,
— Dialogpost.
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN – Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform.
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do
Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYCWZ
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN – Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform.
Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen (ohne Landesamt für Steuern Niedersachsen).
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen (ohne Landesamt für Steuern Niedersachsen).
Zu den Postsendungen zählen:
— Briefe aller Formate,
— Postkarten,
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben),
— Postzustellungsaufträge,
— Dialogpost.
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 66 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen IT.Niedersachsen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Über die genannten Sendungsarten hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten unter 1 000 g (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) über den neuen Rahmenvertragspartner beschaffen. Aus diesem Grund wird auf den üblichen Konditionen des Auftragnehmers (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle weiteren, nicht im Angebotsvordruck abgefragten Sendungsarten abgefragt. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Artikeln, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und rabattierten Preisen (Nettopreisangaben) beizufügen.
Über die genannten Sendungsarten hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten unter 1 000 g (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) über den neuen Rahmenvertragspartner beschaffen. Aus diesem Grund wird auf den üblichen Konditionen des Auftragnehmers (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle weiteren, nicht im Angebotsvordruck abgefragten Sendungsarten abgefragt. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Artikeln, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und rabattierten Preisen (Nettopreisangaben) beizufügen.
Sendungen über 1 000 g sind grundsätzlich nicht zu befördern und der jeweiligen Abholstelle spätestens am Folgetag der Abholung zurückzugeben.
Hierbei ist es unerheblich, welche Leistungen als Hauptauftragnehmer erbracht werden. Z. B. kann ein Konsolidierer als Hauptauftragnehmer ein Angebot abgeben und die Leistungen in der Ausschreibung über Unterauftragnehmer sicherstellen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlän-gerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlän-gerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Beschreibung der Optionen:
Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Das Logistik Zentrum Niedersachsen ist als Auftraggeber darüber unverzüglich und schriftlich zu informieren. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Die Inanspruchnahme der jeweiligen Option muss mit einmonatiger Vorlaufzeit angekündigt werden.
Folgende Leistungen sind verpflichtend vom Auftragnehmer anzubieten. Die einzelnen Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sind jederzeit einseitig berechtigt, diese optionalen Leistungen beim Auftragnehmer schriftlich abzurufen. Das Logistik Zentrum Niedersachsen ist als Auftraggeber darüber unverzüglich und schriftlich zu informieren. Eine Verpflichtung zum Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht. Die Inanspruchnahme der jeweiligen Option muss mit einmonatiger Vorlaufzeit angekündigt werden.
a) Option – Postfach Lieferservice;
b) Option – Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen;
c) Option – Recherche inkl. Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen;
d) Option – Sendungsverfolgung von nicht nachweispflichtigen Sendungen;
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 21
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Sendungen über 1.000 g sind grundsätzlich nicht zu befördern und der jeweiligen Abholstelle spätestens am Folgetag der Abholung zurückzugeben.
Beschreibung der Optionen:
a) Option – Postfach Lieferservice
b) Option – Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen
c) Option – Recherche inkl. Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen
d) Option – Sendungsverfolgung von nicht nachweispflichtigen Sendungen
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 29
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen (ohne Landesamt für Steuern Niedersachsen).
Gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1.000 g auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen (ohne Landesamt für Steuern Niedersachsen).
Über die genannten Sendungsarten hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten unter 1.000 g (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) über den neuen Rahmenvertragspartner beschaffen. Aus diesem Grund wird auf den üblichen Konditionen des Auftragnehmers (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle weiteren, nicht im Angebotsvordruck abgefragten Sendungsarten abgefragt. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Artikeln, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und rabattierten Preisen (Nettopreisangaben) beizufügen.
Über die genannten Sendungsarten hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten unter 1.000 g (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) über den neuen Rahmenvertragspartner beschaffen. Aus diesem Grund wird auf den üblichen Konditionen des Auftragnehmers (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle weiteren, nicht im Angebotsvordruck abgefragten Sendungsarten abgefragt. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Artikeln, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und rabattierten Preisen (Nettopreisangaben) beizufügen.
Beschreibung der Optionen:
Nähere Einzelheiten sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 26
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 27/28
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 30
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 31
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 34/37
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 38
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Leitregion 48/49
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge LStN + Leitregion 21
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge ZMG + Leitregion 29
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge Leitregion 26
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge Leitregion 27/28
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge IT.Niedersachsen + Leitregion 26
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge Leitregion 31
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge Leitregion 34/37
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge Leitregion 38
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge Leitregion 48/49
Losnummer: 19
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Unterauftragnehmern,
… eignungsrelevanten Dritten,
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit,
— Unterzeichneter Entwurf der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA),
— Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister),
— gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck „Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung„ enthalten. Die Haftpflichtversicherung umfasst die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung entstanden sind. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck „Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Ausstattung„ enthalten. Die Haftpflichtversicherung umfasst die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung entstanden sind. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR,
— für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) in Höhe von 250 000EUR umfasst,
— Dem Angebot ist für das jeweilige Los, für das ein Angebot abgegeben wird, eine Urkalkulation in einem separaten und versiegelten Umschlag beizulegen. Die Urkalkulation hat den Lohnkostenanteil und die Höhe des jeweiligen Stundenlohnes objektiv nachvollziehbar auszuweisen. Bieter, die für mehrere Lose ein Angebot abgeben wollen, bei denen jeweils der gleiche Stundenlohn und der gleiche Lohnkostenanteil gelten, können mit einer entsprechenden Kennzeichnung die Urkalkulation in einem gemeinsamen Umschlag übergeben. Hierbei ist wichtig, dass der ungeöffnete Umschlag erkennen lassen muss, für welche Lose diese gilt. Es ist auch zugelassen, die geforderten Kalkulationen bei einem Notar oder einer anderen neutralen Stelle zu hinterlegen. Hier muss das Protokoll der Hinterlegung den Angebotsunterlagen beigefügt werden. Die Urkalkulation wird von der Vergabestelle nur bei Bedarf geöffnet (z. B. zur Prüfung der Auskömmlichkeit der Preise oder im Rahmen von Preisanpassungsbegehren). Der Bieter wird vor der Öffnung in Kenntnis gesetzt. (siehe Ziffer 1.11 der Leistungsbeschreibung — Allgemeiner Teil (Teil A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Dem Angebot ist für das jeweilige Los, für das ein Angebot abgegeben wird, eine Urkalkulation in einem separaten und versiegelten Umschlag beizulegen. Die Urkalkulation hat den Lohnkostenanteil und die Höhe des jeweiligen Stundenlohnes objektiv nachvollziehbar auszuweisen. Bieter, die für mehrere Lose ein Angebot abgeben wollen, bei denen jeweils der gleiche Stundenlohn und der gleiche Lohnkostenanteil gelten, können mit einer entsprechenden Kennzeichnung die Urkalkulation in einem gemeinsamen Umschlag übergeben. Hierbei ist wichtig, dass der ungeöffnete Umschlag erkennen lassen muss, für welche Lose diese gilt. Es ist auch zugelassen, die geforderten Kalkulationen bei einem Notar oder einer anderen neutralen Stelle zu hinterlegen. Hier muss das Protokoll der Hinterlegung den Angebotsunterlagen beigefügt werden. Die Urkalkulation wird von der Vergabestelle nur bei Bedarf geöffnet (z. B. zur Prüfung der Auskömmlichkeit der Preise oder im Rahmen von Preisanpassungsbegehren). Der Bieter wird vor der Öffnung in Kenntnis gesetzt. (siehe Ziffer 1.11 der Leistungsbeschreibung — Allgemeiner Teil (Teil A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten bei den Losen 1 bis 10 aus den letzten 3 Jahren mit mindestens je 12 Monaten erbrachter Laufzeit, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Referenzen“ enthalten,
— Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten bei den Losen 1 bis 10 aus den letzten 3 Jahren mit mindestens je 12 Monaten erbrachter Laufzeit, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Referenzen“ enthalten,
— Beschreibung von einem vergleichbaren Referenzprojekt bei den Losen 11 bis 19 aus den letzten 3 Jahren mit mindestens je 12 Monaten erbrachter Laufzeit, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck Referenzen“ enthalten,
— Beschreibung von einem vergleichbaren Referenzprojekt bei den Losen 11 bis 19 aus den letzten 3 Jahren mit mindestens je 12 Monaten erbrachter Laufzeit, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck Referenzen“ enthalten,
— Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der nach §§ 5 ff Postgesetz (PostG) erforderlichen Lizenzen.
— Eigenerklärung des Inhabers der Lizenz nach §§ 5 ff PostG, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist. Sofern der Bieter innerhalb der letzten 6 Monate eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 PostG erhalten hat, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der Bundesnetzagentur vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist,
— Eigenerklärung des Inhabers der Lizenz nach §§ 5 ff PostG, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist. Sofern der Bieter innerhalb der letzten 6 Monate eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 PostG erhalten hat, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der Bundesnetzagentur vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 2 Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist,
— Soweit erforderlich, Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Entgeltgenehmigung nach § 34 Satz 4 PostG sowie gegebenenfalls nach §§ 19 ff PostG der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG,
— Ausführungskonzept gem. Ziffer 1.17 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A),
— Konzept zur Rechnungsstellung gem. Ziffer 1.18 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A),
— Darstellungen zum CO2-neutralen Versand gem. Ziffer 1.19 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A),
— Ausgefüllte Anlage zur Auswertung der Bewertungskriterien,
— Artikelliste aller weiteren nicht im Angebotsvordruck abgefragten Artikel bis 1 000g gem. Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung Allgemeiner Teil (Teil A),
— Karte des Zustellbereichs mit Markierung der Bereiche, in denen die Zustellung durch Unterauftragnehmer erfolgt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN – Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN – Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform.
Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Quelle: OJS 2018/S 078-174407 (2018-04-20)
Ergänzende Angaben (2018-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 66 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: "Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN - Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do
Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYF1U
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Bei schriftlicher Einreichung des Angebotes:
Das Angebot ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV).
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: "Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN - Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Bei elektronischer Einreichung:
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Hierbei ist es unerheblich, welche Leistungen als Hauptauftragnehmer erbracht werden. z.B. kann ein Konsolidierer als Hauptauftragnehmer ein Angebot abgeben und die Leistungen in der Ausschreibung über Unterauftragnehmer sicherstellen.
Beschreibung der Optionen:
a) Option – Postfach Lieferservice,
b) Option – Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen,
c) Option – Recherche inkl. Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen,
d) Option – Sendungsverfolgung von nicht nachweispflichtigen Sendungen.
Kurze Beschreibung:
— Briefe aller Formate
— Postkarten
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben)
— Postzustellungsaufträge
— Dialogpost
Beschreibung der Optionen:
a) Option - Postfach Lieferservice
b) Option - Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen
c) Option - Recherche inkl. Rückführung unzustellbarer Dialogpost-Sendungen
d) Option - Sendungsverfolgung von nicht nachweispflichtigen Sendungen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-25 📅
Name: Citipost Göttingen GmbH
Postort: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪 Niedersachsen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-18 📅
Name: Marketing Service Magdeburg KG
Postort: Magdeburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-31 📅
Name: CPO Citipost Osnabrück GmbH & Co. KG
Postort: Osnabrück
Name: Deutsche Post AG
Postort: Berlin
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Referenz Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto).
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: "Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN - Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: "Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag muss dem LZN - Außenstelle Hannover bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.