Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vloet, Lena
Telefon: +49 20330174790📞
E-Mail: lena.vloet@deutschebahn.com📧
Fax: +49 6926557894 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über TK-Kabel und LWL
18FEI30924
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldekabel📦
Kurze Beschreibung:
“Kunststoffisolierte Fernmeldekabel, Bahnhofsfernmeldekabel, LWL-Kabel, LWL- und Cu-Schienenfußkabel” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldekabel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Kunststoffisolierte Fernmeldekabel (F-Kabel)
(Auflistung, s. Vergabeunterlagen)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG ist dazu berechtigt den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Das Los 1 wird an zwei Rahmenvertragspartner vergeben.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Bahnhofsfernmeldekabel (Fb-Kabel) (Auflistung, s. Vergabeunterlagen)
Zusätzliche Informationen: Das Los 2 wird an 2 Rahmenvertragspartner vergeben.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lichtwellenleiter (LWL) (Auflistung, s. Vergabeunterlagen)
Zusätzliche Informationen: Das Los 3 wird an 2 Rahmenvertragspartner vergeben.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Schienenfußkabel (LWL- und Cu-Sfk) (Auflistung, s. Vergabeunterlagen)
Zusätzliche Informationen: Das Los 4 wird an einen Rahmenvertragspartner vergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 080-179900
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Draka Comteq Berlin GmbH & Co. KG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Los 2
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Los 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayerische Kabelwerke AG
Postort: Roth
Region: Roth🏙️
“Die Lose 1 bis 3 wurden an jeweils 2 Wirtschaftsteilnehmer vergeben:
Los 1:
Draka Comteq Berlin GmbH & Co. KG, Ort: Berlin, Nuts-Code: DE3 - Berlin, Land:...”
Die Lose 1 bis 3 wurden an jeweils 2 Wirtschaftsteilnehmer vergeben:
Los 1:
Draka Comteq Berlin GmbH & Co. KG, Ort: Berlin, Nuts-Code: DE3 - Berlin, Land: Deutschland
Bayerische Kabelwerke AG, Ort: Roth, Nuts-Code: DE25B – Roth, Land: Deutschland
Los 2:
Draka Comteq Berlin GmbH & Co. KG, Ort: Berlin, Nuts-Code: DE3 - Berlin, Land: Deutschland
Pengg Kabel GmbH, Ort: Menden, Nuts-Code: DEA58 – Märkischer Kreis, Land: Deutschland
Los 3:
Bayerische Kabelwerke AG, Ort: Roth, Nuts-Code: DE25B – Roth, Land: Deutschland
Pengg Kabel GmbH, Ort: Menden, Nuts-Code: DEA58 – Märkischer Kreis, Land: Deutschland
Los 4:
Draka Comteq Berlin GmbH & Co. KG, Ort: Berlin, Nuts-Code: DE3 – Berlin, Land: Deutschland
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Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
– Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
—— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 247-571292 (2018-12-20)