Rahmenvertrag Wartung Fluggastbrücken

Flughafen Köln/Bonn GmbH

Die Flughafen Köln Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort eine umfangreiche Anzahl von Fluggastbrücken.
Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) sowie sonstige Leistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen die in der Bestandsliste aufgeführt sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-30 Auftragsbekanntmachung
2019-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installierung von Fluggastbrücken
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort eine umfangreiche Anzahl von Fluggastbrücken. Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) sowie sonstige Leistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen die in der Bestandsliste aufgeführt sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installierung von Fluggastbrücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de 🌏
E-Mail: oliver.klein@koeln-bonn-airport.de 📧
Telefon: +49 2203/404502 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42218283 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E42218283 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 233-533475
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform. Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS erfolgen. Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen. Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis/ Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 85 78-66, E-Mail: info@subreport.de Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort eine umfangreiche Anzahl von Fluggastbrücken.
Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) sowie sonstige Leistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen die in der Bestandsliste aufgeführt sind.
Informationen über Lose:
Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe vor. Von den Bietern kann gerne auch nur ein Angebot für einzelne Lose abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe berechtigt den Bieter nicht, das Angebot zurückzuziehen oder anderweitige Ansprüche hieraus abzuleiten. Pro Anlage wird entweder Voll- oder Teilwartung beauftragt. Dies kann vom Auftraggeber jährlich neu entschieden werden.
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Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Wartung Fluggastbrücken
Losnummer: Los 1: Jährliche Wartungspauschale Terminal 1
Kurze Beschreibung:
Es wird zwischen 3 Wartungen unterschieden, die 1. Wartung ist alle 4 Monate fällig,
Die 2.Wartung alle 8 Monate und die 3.Wartung alle 12 Monate.
Zusätzlich ist einmal jährlich die DGUV3 Prüfung durchzuführen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich maximal einmal um 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 4 Jahren.
Losnummer: Los 2: Jährliche Wartungspauschale Terminal 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssummen für Sach-, Personen und Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Erklärung des Bewerbers über die Reaktionszeiten für die Störungsbeseitigung;
c) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben.
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Mindeststandards:
Zu a) der Mindestumsatz muss pro Jahr 1 000 000 EUR (netto) betragen;
Zu b) Störungsbeseitigungen sind nach Aufforderung innerhalb von 24 Stunden nach Meldung durch den Auftraggeber zu beginnen.
Der Auftragnehmer beseitigt Betriebsstörungen an den Anlagen nur an Werktagen (Mo. bis Fr.) zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr.
Mehrarbeitszuschläge und sonstige Notbereitschaftspauschalen werden nicht berechnet.
Zu c) Es sind mindestens 4 Referenzprojekte Wartung von Fluggastbrücken zu benennen,
Davon mindestens eine mit einer Anlagenzahl >8 Anlagen je Standort.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte am zuständigen Firmenstandort (für jedes Geschäftsjahr getrennt),
Gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
Mindeststandards:
Zu a) Die Anzahl der techn. Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich am zuständigen Standort muss mindestens 25 Mitarbeiter betragen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist.
Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42218283 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren.
Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden.
Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben.
Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS erfolgen.
Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis/ Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH,
Buchforststr. 1-15,
51101 Köln,
Tel.: 02 21/9 85 78-0,
Fax: 02 21/9 85 78-66,
E-Mail: info@subreport.de Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
Wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 233-533475 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 233-533475
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Köln Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort eine umfangreiche Anzahl von Fluggastbrücken. Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)sowie sonstige Leistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen die in der Bestandsliste aufgeführtsind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 017-037239
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 233-533475
ABl. S-Ausgabe: 17

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)sowie sonstige Leistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen die in der Bestandsliste aufgeführtsind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 51147
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 017-037239 (2019-01-22)