Rahmenvertrag zur Einführung eines Praxisverwaltungssoftwaresystems für die Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen, den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern. Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindung gehostet werden soll. Die gesamte Reform und damit auch der Aufbau der ärztlichen Bereitschaftspraxen erstrecken sich dabei über einen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 2½ Jahren, beginnend mit ausgewählten Pilotbereichen und den Pilotpraxen am 2.7.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltungssoftwarepaket
Referenznummer: VB 32/18
Kurze Beschreibung:
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen, den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern. Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindung gehostet werden soll.
Die gesamte Reform und damit auch der Aufbau der ärztlichen Bereitschaftspraxen erstrecken sich dabei über einen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 2½ Jahren, beginnend mit ausgewählten Pilotbereichen und den Pilotpraxen am 2.7.2018.
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen, den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern. Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindung gehostet werden soll.
Die gesamte Reform und damit auch der Aufbau der ärztlichen Bereitschaftspraxen erstrecken sich dabei über einen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 2½ Jahren, beginnend mit ausgewählten Pilotbereichen und den Pilotpraxen am 2.7.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltungssoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verwaltungssoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postanschrift: Schützenhöhe 12
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvsachsen.de🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de📧
Fax: +49 3512802404 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-10 📅
Datum des Beginns: 2018-07-02 📅
Datum des Endes: 2021-01-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 069-153260
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen, den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern. Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindung gehostet werden soll.
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen, den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern. Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindung gehostet werden soll.
Die gesamte Reform und damit auch der Aufbau der ärztlichen Bereitschaftspraxen erstrecken sich dabei über einen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 2½ Jahren, beginnend mit ausgewählten Pilotbereichen und den Pilotpraxen am 2.7.2018.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist die Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung (Kopie) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. unterzeichnete Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen_Anlage 7 oder Eigenerklärung gleichen Inhalts;
3. Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1. und 2.) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das PQ-VOL bzw. AVPQ;
4. Darlegung seiner Struktur durch Beschreibung des Unternehmens – gemäß Pkt. 5.1. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs;
5. Angaben zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Geschäftsbereich bzw. falls zutreffend der zuständigen Niederlassung – gemäß Pkt. 5.1. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs;
6. Darstellung des Umsatzes des Jahres 2017, hilfsweise des Jahres 2016 – gemäß Pkt. 5.1. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. mindestens 2 Projektreferenzen mit Kurzbeschreibung des jeweiligen Projektes, Ansprechpartnern der angebotenen Lösung mit vergleichbaren Installationen in Bereitschaftspraxen einer Kassenärztlichen Vereinigung oder in größeren Gemeinschaftspraxen mit mehr als 50 Ärzten_Anlage 1 – gemäß Pkt. 5.3. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs;
7. mindestens 2 Projektreferenzen mit Kurzbeschreibung des jeweiligen Projektes, Ansprechpartnern der angebotenen Lösung mit vergleichbaren Installationen in Bereitschaftspraxen einer Kassenärztlichen Vereinigung oder in größeren Gemeinschaftspraxen mit mehr als 50 Ärzten_Anlage 1 – gemäß Pkt. 5.3. des Leistungs- u. Anforderungskatalogs;
8. Schriftliche Bestätigung i.S. TI (Telematik-Infrastruktur)_Anlage 10– gemäß Pkt. 5.4 des Leistungs- u. Anforderungskatalogs;
9. soweit möglich, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Kopie).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Angebote dürfen nur per Post, Boten oder persönlich an die unter Punkt I.1) genannte Stelle im geschlossenen und gekennzeichneten Umschlag übergeben werden.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Internetadresse: www.lds.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 069-153260 (2018-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen,den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern.Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindunggehostet werden soll.
Die gesamte Reform und damit auch der Aufbau der ärztlichen Bereitschaftspraxen erstrecken sich dabei übereinen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 2½ Jahren, beginnend mit ausgewählten Pilotbereichen und den Pilotpraxen am 2.7.2018.
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen,den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern.Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindunggehostet werden soll.
Die gesamte Reform und damit auch der Aufbau der ärztlichen Bereitschaftspraxen erstrecken sich dabei übereinen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 2½ Jahren, beginnend mit ausgewählten Pilotbereichen und den Pilotpraxen am 2.7.2018.
Gesamtwert des Auftrags: 1020166.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen,den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern.Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindunggehostet werden soll.
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen,den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern.Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindunggehostet werden soll.
Die gesamte Reform und damit auch der Aufbau der ärztlichen Bereitschaftspraxen erstrecken sich dabei übereinen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 2½ Jahren, beginnend mit ausgewählten Pilotbereichen und den Pilotpraxen am 2.7.2018.
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen, den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern. Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindunggehostet werden soll.
Die KV Sachsen plant, im Rahmen einer gesamthaften Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Sachsen, den Aufbau und die Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Standorten von sächsischen Krankenhäusern. Der derzeitige Planungsansatz umfasst ca. 37 Bereitschaftspraxen in unterschiedlicher Größe. Für alle Bereitschaftspraxen ist eine Praxis-EDV vorgesehen, die dezentral in jedem Standort aufgebaut werden soll und die es ermöglicht, von der zentralen EDV (ZEDV) der KV Sachsen in Dresden über eine VPN-Verbindunggehostet werden soll.