Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle”
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postort: Herne
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Submissionsstelle
Telefon: +49 2323163155📞
E-Mail: submissionsstelle@herne.de📧
Fax: +49 2323162972 📠
Region: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.submission.herne.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301
VgV-2018-0005”
Produkte/Dienstleistungen: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 862355.04 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bitumen📦
Ort der Leistung: Herne, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301 aus dem Stadtgebiet Herne, in behördlich genehmigter Form, ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301 aus dem Stadtgebiet Herne, in behördlich genehmigter Form, ohne Rücknahmeverpflichtung für die Stadt Herne.Baumaßnahmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird der Ausschreibung eine jährliche Abfuhrmenge von ca. 6 000 Tonnen
Die anfallenden Jahresmengen sind abhängig von den durchgeführten zugrunde gelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtentsorgungskosten unter Berücksichtigung des Transportanteils
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 051-112480
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VgV-2018-0005
Titel: Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remex Proterra GmbH
Postanschrift: Josef-Rethmann-Straße 2
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unna🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 862355.04 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 129-293845 (2018-07-06)