Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301

Stadt Herne

Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-12 Auftragsbekanntmachung
2018-07-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Referenznummer: VgV-2018-0005
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bitumen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323/16-2139 📞
Fax: +49 2323/16-2972 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YNDA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-14 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 051-112480
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301 aus dem Stadtgebiet Herne, in behördlich genehmigter Form, ohne Rücknahmeverpflichtung für die Stadt Herne.Baumaßnahmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird der Ausschreibung eine jährliche Abfuhrmenge von ca. 6 000 Tonnen.
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Die anfallenden Jahresmengen sind abhängig von den durchgeführten zugrunde gelegt.
Beschreibung der Verlängerungen: — Option der Verlängerung um ein Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne; Herne.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
(bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs. 1 Ziffer 2 VgV; sie machen das Angebot ungültig § 53 Abs. 7 VgV).
Bei Abgabe des Angebotes:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Abgabe des Angebotes:
— Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz- TVgG (siehe Vergabeunterlagen).
— Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ort des Eröffnungstermins: Das Angebot ist zu richten an:
Stadt Herne, Submissionsstelle, Rathaus Herne, Zimmer 422, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne.
Zusätzliche Informationen: Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Gesamtentsorgungskosten unter Berücksichtigung des Transportanteils
Gewichtung der Kosten: 100 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle
Internetadresse: www.herne.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYD6YNDA 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und diese Angebotsaufforderung sind spätestens bis zum 17.4.2018 bei der Submissionsstelle anzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6YNDA.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) Gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 051-112480 (2018-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301
Gesamtwert des Auftrags: 862355.04 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de 🌏
Telefon: +49 2323163155 📞
Fax: +49 2323162972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 129-293845
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 051-112480
ABl. S-Ausgabe: 129

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Entsorgung von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen EAV 170301 aus dem Stadtgebiet Herne, in behördlich genehmigter Form, ohne Rücknahmeverpflichtung für die Stadt Herne.Baumaßnahmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird der Ausschreibung eine jährliche Abfuhrmenge von ca. 6 000 Tonnen
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtentsorgungskosten unter Berücksichtigung des Transportanteils
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Name: Remex Proterra GmbH
Postanschrift: Josef-Rethmann-Straße 2
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Unna 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 862355.04 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.submission.herne.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 129-293845 (2018-07-06)