Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 4 100 St. ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen über 2 Jahre mit der Option der Verlängerung für weitere 2 Jahre über weitere ca. 4 100 St.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Str. 218
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34149480📞
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Fax: +49 3414948200 📠
Region: Leipzig🏙️
URL: www.polizei.sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung ballistischer Unterziehschutzwesten SK1
32-1146.40/4/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Kugelsichere Westen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 4 100 Stück ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen über 2 Jahre mit der...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 4 100 Stück ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen über 2 Jahre mit der Option der Verlängerung für weitere 2 Jahre über weitere ca. 4 100 Stück
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 4 100 Stück ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen über 2 Jahre mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 4 100 Stück ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen über 2 Jahre mit der Option der Verlängerung für weitere 2 Jahre über weitere ca. 4 100 Stück
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Tragekomfort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Physikalischer Schutzfaktor
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 4 100 Stück ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen über 2 Jahre mit der...”
Beschreibung der Optionen
Rahmenvertrag zur Lieferung von ca. 4 100 Stück ballistischen Unterziehschutzwesten SK1 mit Außentragehülle für die Polizei Sachsen über 2 Jahre mit der Option der Verlängerung für weitere 2 Jahre über weitere ca. 4 100 Stück
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 102-232577
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag zur Lieferung ballistischer Unterziehschutzwesten SK1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PROTEQ bodygear GmbH
Postanschrift: Luxemburger Straße 11
Postort: Bad Bentheim
Postleitzahl: 48455
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 59249999799📞
E-Mail: info@proteqbodygear.com📧
Fax: +49 59249999799 📠
Region: Münster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34119770📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und der Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 012-023603 (2019-01-15)