In seiner Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von höchstens 4 Jahren zur Lieferung von Bodycams als Einsatzmittel aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) sowie der Bewertungsmatrix und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.9.2018. Es besteht eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseinseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auf-traggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird, und endet spätestens am 31.8.2022.
Eine Preisänderung/-anpassung zum Zeitpunkt einer etwaigen Vertragsverlängerung ist nur einvernehmlich möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2018-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeiausrüstung
Referenznummer: 0003-RV-FUN-2018-03.42
Kurze Beschreibung:
“In seiner Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von höchstens 4...”
Kurze Beschreibung
In seiner Zuständigkeit schreibt das LZN für die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von höchstens 4 Jahren zur Lieferung von Bodycams als Einsatzmittel aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) sowie der Bewertungsmatrix und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2018/S 083-186478 (2018-04-26)