Lieferung von Desktop-Technik und Zubehör (Rahmenvertrag) mit Anbindung an ein beim Auftraggeber zur Beschaffung betriebenes Internetportal inkl. Pflege des Portfolios über vorgegebene Schnittstellen und die Dokumentation der möglichen Serviceleistungen in der Datenbank des Auftraggebers. Schreibtischbelieferung an verschiedenen Universitätsstandorten in Chemnitz einschließlich Vor-Ort-Service im Reparaturfall mit kurzen Instandsetzungszeiten. Die Artikel werden nach Bedarf abgerufen (Vielzahl von Einzelaufträgen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Desktop-Technik und Zubehör inkl. Anbindung an und Pflege eines vorhandenen Internetportals.
3.2-017/18”
Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Desktop-Technik und Zubehör (Rahmenvertrag) mit Anbindung an ein beim Auftraggeber zur Beschaffung betriebenes Internetportal inkl. Pflege des...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Desktop-Technik und Zubehör (Rahmenvertrag) mit Anbindung an ein beim Auftraggeber zur Beschaffung betriebenes Internetportal inkl. Pflege des Portfolios über vorgegebene Schnittstellen und die Dokumentation der möglichen Serviceleistungen in der Datenbank des Auftraggebers. Schreibtischbelieferung an verschiedenen Universitätsstandorten in Chemnitz einschließlich Vor-Ort-Service im Reparaturfall mit kurzen Instandsetzungszeiten. Die Artikel werden nach Bedarf abgerufen (Vielzahl von Einzelaufträgen).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 900 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Desktop-Technik und Zubehör (Rahmenvertrag) mit Anbindung an ein beim Auftraggeber zur Beschaffung betriebenes Internetportal inkl. Pflege des...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Desktop-Technik und Zubehör (Rahmenvertrag) mit Anbindung an ein beim Auftraggeber zur Beschaffung betriebenes Internetportal inkl. Pflege des Portfolios über vorgegebene Schnittstellen und die Dokumentation der möglichen Serviceleistungen in der Datenbank des Auftraggebers. Schreibtischbelieferung an verschiedenen Universitätsstandorten in Chemnitz einschließlich Vor-Ort-Service im Reparaturfall mit kurzen Instandsetzungszeiten. Die Artikel werden nach Bedarf abgerufen (Vielzahl von Einzelaufträgen).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 900 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung soll zunächst für 2 Jahre geschlossen werden und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird....”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung soll zunächst für 2 Jahre geschlossen werden und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-23
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-24
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 133-302331 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 200 000 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 133-302331
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: RV 3.2-017/18
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Desktop-Technik und Zubehör inkl. Anbindung an und Pflege eines vorhandenen Internetportals.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: V-BC.de
Postort: Reinsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@v-bc.de📧
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 200 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 207-472092 (2018-10-24)