Die Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (nachfolgend: Komm.Pakt.Net) schreibt als Vergabestelle den in der Anlage Rahmenvertrag beigefügten Rahmenvertrag für die Lieferung von Glasfaser-Netzverteiler (Gf-Nvt) aus. Auftraggeber des Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der beigefügten Anlage A aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Möglich sind zudem Einzelaufträge namens und im Auftrag von nicht der Anlage A aufgeführten Kommunen durch Komm.Pakt.Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Rahmenvertrag, weshalb auf dortige Ausführungen verweisen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Die Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (nachfolgend: Komm.Pakt.Net) schreibt als Vergabestelle den in der Anlage Rahmenvertrag beigefügten Rahmenvertrag für die Lieferung von Glasfaser-Netzverteiler (Gf-Nvt) aus. Auftraggeber des Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der beigefügten Anlage A aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Möglich sind zudem Einzelaufträge namens und im Auftrag von nicht der Anlage A aufgeführten Kommunen durch Komm.Pakt.Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Rahmenvertrag, weshalb auf dortige Ausführungen verweisen wird.
Die Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (nachfolgend: Komm.Pakt.Net) schreibt als Vergabestelle den in der Anlage Rahmenvertrag beigefügten Rahmenvertrag für die Lieferung von Glasfaser-Netzverteiler (Gf-Nvt) aus. Auftraggeber des Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der beigefügten Anlage A aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Möglich sind zudem Einzelaufträge namens und im Auftrag von nicht der Anlage A aufgeführten Kommunen durch Komm.Pakt.Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Rahmenvertrag, weshalb auf dortige Ausführungen verweisen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Rahenvertrag über die Lieferung von Glasfaser-Netzverteiler (Gf-Nvt) zum Aufbau einer passiven Infrastruktur zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um 12 Monate gemäß Regelungen in den Ausschreibungsunterlagen bzw. im Rahmenvertrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Nr. 1.1 Teil 1 der Angebotsunteralgen,
— bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Nr. 1.2 Teil 1 der Angebotsunterlagen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages gemäß § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen gemäß Nr. 1.3 dieser Unternehmen vorzulegen.
— bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Nr. 1.2 Teil 1 der Angebotsunterlagen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages gemäß § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen gemäß Nr. 1.3 dieser Unternehmen vorzulegen.
Angaben zum Unternehmensprofil gemäß Nr. 1.4 Teil 1 der Angebotsunterlagen bzw. auf gesondertem Beiblatt.
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB gemäß Nr. 1.8 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Nr. 1.9 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Nr. 1.10 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Nr. 1.10 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Angaben zum Unternehmensprofil gemäß Nr. 1.4 Teil 1 der Angebotsunterlagen bzw. auf gesondertem Beiblatt,
— Eigenerklärung Angaben zum Jahresabschluss und zum Umsatz gemäß Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen. Der Jahresumsatz des Bieters muss in den letzten beiden aktu-ellen (mindestens 2015 und später), abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Vergabegegenstand mindestens 1 000 000 EUR netto (ohne MwSt.) betragen. An-dernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— Eigenerklärung Angaben zum Jahresabschluss und zum Umsatz gemäß Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen. Der Jahresumsatz des Bieters muss in den letzten beiden aktu-ellen (mindestens 2015 und später), abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Vergabegegenstand mindestens 1 000 000 EUR netto (ohne MwSt.) betragen. An-dernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— Nachweis über vergleichbare Projekte gemäß Referenzliste Nr. 1.6 Teil 1 der Ange-botsunterlagen mit Ansprechpartnern. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen angegeben werden. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein nachträglicher Wechsel von Referenzgebern ist nicht möglich, falls sich der Bieter der Referenzen von Unterauftragnehmern durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Nr. 1.3. Teil 1 der Angebotsunterlagen bedient,
— Nachweis über vergleichbare Projekte gemäß Referenzliste Nr. 1.6 Teil 1 der Ange-botsunterlagen mit Ansprechpartnern. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen angegeben werden. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein nachträglicher Wechsel von Referenzgebern ist nicht möglich, falls sich der Bieter der Referenzen von Unterauftragnehmern durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Nr. 1.3. Teil 1 der Angebotsunterlagen bedient,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Nr. 1.7 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohnge-setz – LTMG) gemäß Nr. 1.10 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohnge-setz – LTMG) gemäß Nr. 1.10 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— sämtliche geforderte Angaben und Eintragungen gemäß Angebotsschreiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden und Sachschäden in Höhe von mindestens je 600 000,00 EUR je Einzelfall,
— Eigenerklärung Angaben zum Jahresabschluss und zum Umsatz gemäß Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen. Der Jahresumsatz des Bieters muss in den letzten beiden aktuellen (mindestens 2015 und später), abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Vergabegegenstand mindestens 600 000 EUR netto (ohne MwSt.) betragen. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung Angaben zum Jahresabschluss und zum Umsatz gemäß Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen. Der Jahresumsatz des Bieters muss in den letzten beiden aktuellen (mindestens 2015 und später), abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Vergabegegenstand mindestens 600 000 EUR netto (ohne MwSt.) betragen. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— sämtliche geforderte Angaben und Eintragungen gemäß Angebotsschreiben.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die nach Ziffer 7. der Ausschreibungsunterlagen vorgegeben werden. Die Vergabestellte behält sich entsprechend § 50 Abs. 2 VgV vor, bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sämtliche geforderten oder fehlenden Unterlagen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die nach Ziffer 7. der Ausschreibungsunterlagen vorgegeben werden. Die Vergabestellte behält sich entsprechend § 50 Abs. 2 VgV vor, bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sämtliche geforderten oder fehlenden Unterlagen nachzufordern.
Spätestens vor Zuschlagserteilung fordert die Vergabestelle den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will dazu auf, die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Angaben im Rahmen der abgegebenen Eigenerklärungen beizubringen. Hierzu gehören insbesondere die Vorlage eines Jahresabschlusses, der die angegebenen Umsatzzahlen bestätigt sowie entsprechende Nachweise über das Bestehen der Berufshaftpflicht und Vermögenschadenversicherung in entsprechender Höhe der Eigenklärung. Nach Bedarf werden auch weitere Unterlagen angefordert. Das gilt gleichermaßen für die angegebenen Unterauftragnehmer und Mitglieder eine Bewerbergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, bei Unklarheiten oder Zweifeln über die Richtigkeit von Angaben die entsprechenden Unterlagen bereits im Rahmen der Eignungsprüfung anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Spätestens vor Zuschlagserteilung fordert die Vergabestelle den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will dazu auf, die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Angaben im Rahmen der abgegebenen Eigenerklärungen beizubringen. Hierzu gehören insbesondere die Vorlage eines Jahresabschlusses, der die angegebenen Umsatzzahlen bestätigt sowie entsprechende Nachweise über das Bestehen der Berufshaftpflicht und Vermögenschadenversicherung in entsprechender Höhe der Eigenklärung. Nach Bedarf werden auch weitere Unterlagen angefordert. Das gilt gleichermaßen für die angegebenen Unterauftragnehmer und Mitglieder eine Bewerbergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, bei Unklarheiten oder Zweifeln über die Richtigkeit von Angaben die entsprechenden Unterlagen bereits im Rahmen der Eignungsprüfung anzufordern.
Mindeststandards:
Siehe Ausschreibungsunterlagen die unter vorgenanntem Link zum Download bereitstehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über vergleichbare Projekte gemäß Referenzliste Nr. 1.6 Teil 1 der Angebotsunterlagen mit Ansprechpartnern. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen angegeben werden. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein nachträglicher Wechsel von Referenzge-bern ist nicht möglich, falls sich der Bieter der Referenzen von Unterauftragnehmern durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Nr. 1.3. Teil 1 der Angebotsunterlagen bedient.
Nachweis über vergleichbare Projekte gemäß Referenzliste Nr. 1.6 Teil 1 der Angebotsunterlagen mit Ansprechpartnern. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen angegeben werden. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein nachträglicher Wechsel von Referenzge-bern ist nicht möglich, falls sich der Bieter der Referenzen von Unterauftragnehmern durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Nr. 1.3. Teil 1 der Angebotsunterlagen bedient.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die nach Ziffer 7. der Ausschreibungsunterlagen vorgegeben werden. Die Vergabestellte behält sich entsprechend § 50 Abs. 2 VgV vor, bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sämtliche geforderten oder fehlenden Unterlagen nachzufordern.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die nach Ziffer 7. der Ausschreibungsunterlagen vorgegeben werden. Die Vergabestellte behält sich entsprechend § 50 Abs. 2 VgV vor, bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sämtliche geforderten oder fehlenden Unterlagen nachzufordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen nebst Rahmenvertrag. Der Abruf von Einzelaufträgen erfolgt direkt durch Städt/Gemeinden/Landkreise gemäß Anlage Liste der Auftraggeber für Einzelaufträge, die den Ausschreibungsunteralgen beigefügt ist (siehe www.deutsche-evergabe.de) oder Komm.Pakt.Net selbst. Desweiteren kann Komm.Pakt.Net weitere Dritte benennen. Ein Anspruch auf Erteilung von Einzelaufträgen besteht dabei nicht.
Die Bedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen nebst Rahmenvertrag. Der Abruf von Einzelaufträgen erfolgt direkt durch Städt/Gemeinden/Landkreise gemäß Anlage Liste der Auftraggeber für Einzelaufträge, die den Ausschreibungsunteralgen beigefügt ist (siehe www.deutsche-evergabe.de) oder Komm.Pakt.Net selbst. Desweiteren kann Komm.Pakt.Net weitere Dritte benennen. Ein Anspruch auf Erteilung von Einzelaufträgen besteht dabei nicht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragstellerinnerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragstellerinnerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 169-384292 (2018-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 169-384292
Kurze Beschreibung:
Die Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (nachfolgend: Komm.Pakt.Net) schreibt als Vergabestelle einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Glasfaser-Netzverteilern (Gf-Nvt) aus. Auftraggeber des Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der beigefügten Anlage A aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Möglich sind zudem Einzelaufträge namens und im Auftrag von nicht der Anlage A aufgeführten Kommunen durch Komm.Pakt.Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Rahmenvertrag, weshalb auf dortige Ausführungen verweisen wird.
Die Komm.Pakt.Net – Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (nachfolgend: Komm.Pakt.Net) schreibt als Vergabestelle einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Glasfaser-Netzverteilern (Gf-Nvt) aus. Auftraggeber des Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der beigefügten Anlage A aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Möglich sind zudem Einzelaufträge namens und im Auftrag von nicht der Anlage A aufgeführten Kommunen durch Komm.Pakt.Näheres regeln die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Rahmenvertrag, weshalb auf dortige Ausführungen verweisen wird.
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt de öffentlichen Rechts
Rahmenvertrag über die Lieferung von Glasfaser-Netzverteiler (Gf-Nvt) zum Aufbau einer passiven Infrastruktur zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Preis (Gewichtung): 80 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-31 📅
Name: Connect Com GmbH
Postanschrift: Stegweg 36-38
Postort: Nürtingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: timo.schweizer@connectcom.de📧
Land: Esslingen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragstelleri nnerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektonischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragstelleri nnerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektonischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).