Rahmenvertrag zur Lieferung von Multifunktionsgehäusen (Typ MFG 12) und/oder Patchpanel zum Aufbau einer passiven Breitbandinrastruktur zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten
Rahmenvertrag zur Lieferung von Multifunktionsgehäusen (Typ MFG 12) und/oder Patchpanel zum Aufbau einer passiven Infrastruktur zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten. Auftraggeber des (jeweiligen) Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den (jeweiligen) Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen in der jeweiligen Liefervariante. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage A im Einzelnen aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Es besteht kein Anspruch des/der obsiegenden Auftragnehmer auf Abruf/Erteilung entsprechender Einzelaufträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Multifunktionsgehäusen (Typ MFG 12) und/oder Patchpanel zum Aufbau einer passiven Infrastruktur zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten. Auftraggeber des (jeweiligen) Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den (jeweiligen) Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen in der jeweiligen Liefervariante. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage A im Einzelnen aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Es besteht kein Anspruch des/der obsiegenden Auftragnehmer auf Abruf/Erteilung entsprechender Einzelaufträge.
Rahmenvertrag zur Lieferung von Multifunktionsgehäusen (Typ MFG 12) und/oder Patchpanel zum Aufbau einer passiven Infrastruktur zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten. Auftraggeber des (jeweiligen) Rahmenvertrages ist Komm.Pakt.Net. Diese vergibt den (jeweiligen) Rahmenvertrag an den obsiegenden Bieter zum Abruf von Einzelaufträgen in der jeweiligen Liefervariante. Einzelaufträge werden entweder durch Komm.Pakt.Net selbst und/oder durch die in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage A im Einzelnen aufgeführten Beteiligten der Komm.Pakt.Net als Einzelauftraggeber oder wiederum durch von den dort benannten Beteiligten beauftragten Auftragnehmern (z. B. Bauunternehmen) namens und im Auftrag der jeweiligen Beteiligten als Einzelauftraggeber abgerufen und erteilt. Es besteht kein Anspruch des/der obsiegenden Auftragnehmer auf Abruf/Erteilung entsprechender Einzelaufträge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiete gemäß Anlage A zur Ausschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Nr. 1.1 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Nr. 1.2 Teil 1 der Angebotsunterlagen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages gemäß § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen gemäß Nr. 1.3 dieser Unternehmen vorzulegen,
— Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Nr. 1.2 Teil 1 der Angebotsunterlagen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages gemäß § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen gemäß Nr. 1.3 dieser Unternehmen vorzulegen,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Nr. 1.7 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB gemäß Nr. 1.8 Teil 1 der Angebotsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversucherung mit einer min. Deckungssumme je 600 000,
— Angaben zum Unternehmensprofil gemäß Nr. 1.4 Teil 1 der Angebotsunterlagen bzw. auf gesondertem Beiblatt. Eigenerklärung Angaben zum Jahresabschluss und zum Umsatz gemäß Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen. Der Jahresumsatz des Bieters muss in den letzten beiden aktuellen (mindestens 2015 und später), abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Vergabegegenstand mindestens 1 000 000 EUR netto (ohne MwSt.) erreichen. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zum Unternehmensprofil gemäß Nr. 1.4 Teil 1 der Angebotsunterlagen bzw. auf gesondertem Beiblatt. Eigenerklärung Angaben zum Jahresabschluss und zum Umsatz gemäß Nr. 1.5 Teil 1 Angebotsunterlagen. Der Jahresumsatz des Bieters muss in den letzten beiden aktuellen (mindestens 2015 und später), abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf den Vergabegegenstand mindestens 1 000 000 EUR netto (ohne MwSt.) erreichen. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Nr. 1.9 Teil 1 der Angebotsunterlagen,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Nr. 1.10 Teil 1 der Angebotsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Nr. 1.10 Teil 1 der Angebotsunterlagen.
Mindeststandards: Siehe Ausschreibungsunterlagen auf www.deutsch-evergabe.de
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über vergleichbare Projekte gemäß Referenzliste Nr. 1.6 Teil 1 der Angebotsunterlagen mit Ansprechpartnern. Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen angegeben werden. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein nachträglicher Wechsel von Referenzgebern ist nicht möglich, falls sich der Bieter der Referenzen von Unterauftragnehmern durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Nr. 1.3. Teil 1 der Angebotsunterlagen bedient.
— Nachweis über vergleichbare Projekte gemäß Referenzliste Nr. 1.6 Teil 1 der Angebotsunterlagen mit Ansprechpartnern. Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen angegeben werden. Andernfalls ist der Bieter nicht geeignet und wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein nachträglicher Wechsel von Referenzgebern ist nicht möglich, falls sich der Bieter der Referenzen von Unterauftragnehmern durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Nr. 1.3. Teil 1 der Angebotsunterlagen bedient.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen nebst Rahmenvertrag, die unter www.deutsche-evergabe.de zum Download bereitstehen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Neue Str. 40.
89073 Ulm
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektonischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektonischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 016-032203 (2018-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 179 021 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 134 GWB).