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Mindestanforderungen zu den Leistungsbereichen 1 – 4:
Referenzen werden nur gewertet, wenn sie einen Bezug zur Altlastenbearbeitung (Ausnahme: Leistungsbereich 4 – Vergabeverfahren) haben und mindestens 1 für die Projektbearbeitung vorgesehenes Teammitglied, welches als Hauptbearbeiter agieren soll, an der Bearbeitung maßgeblich beteiligt war. Es werden nur Projektcontrolling-/Projektmanagement-/Projektsteuerungs- bzw. fachgutachterliche Beratungsleistungen mit mindestens einem Jahr Laufzeit oder gutachterliche Leistungen mit mindestens einem halben Jahr Laufzeit gewertet (Ausnahme: Leistungsbereich 4 – Vergabeverfahren).
Abgeschlossene Projekte werden nur gewertet, wenn sie innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen wurden. Laufende Projekte werden nur gewertet, wenn sie seit mindestens einem halben Jahr bearbeitet werden.
Für den Leistungsbereich 1 (Projektcontrolling/Projektmanagement/Projektsteuerung) sind einschlägige Erfahrungen hinsichtlich des fach- und finanztechnischen Controllings bzw. Erfahrungen in Projektmanagement/Projektsteuerung jeweils von Maßnahmen mit Altlastenbezug zwingende Voraussetzung. Insoweit werden die Bieter, die im Leistungsbereich 1 die mit „*“ (siehe Formblatt 4, Tab. 4.2) gekennzeichneten Erfahrungsbereiche nicht erfüllen, als ungeeignet für den Leistungsbereich 1 betrachtet.
Referenzprojekte zu Leistungsbereich 4 (Vergabeverfahren) werden nur gewertet, wenn diese explizit selbst durchgeführt/begleitet wurden. Zuarbeiten bzw. fachtechnische Prüfung von Vergabeunterlagen Dritter, Angebotsauswertungen Dritter, etc. z. B. im Rahmen von Controlling- und/oder Steuerungsleistungen werden hier nicht anerkannt.
Mindestanforderungen zum Leistungsbereich 5:
Referenzen werden nur gewertet, wenn sie einen Bezug zur Fachberatung im Zusammenhang mit altlastenrelevanten Sachverhalten bei der Umsetzung der WRRL haben und für die Projektbearbeitung vorgesehene Teammitglieder an der Bearbeitung beteiligt waren. Abgeschlossene Projekte werden nur gewertet, wenn sie innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen wurden. Laufende Projekte werden nur gewertet, wenn sie seit mindestens einem Jahr bearbeitet werden.
Von der Eignung eines Bieters ist dann auszugehen, wenn je Leistungsbereich mindestens 40 % der maximal möglichen Punktzahl in diesem Leistungsbereich zuzüglich der maximal möglichen Punktzahl im Kriterium „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ erreicht werden. Die Wertung erfolgt auf der Grundlage des den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewertungskatalogs (Anlage 6.1).