Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Potsdam, Bahnhofsmanagement Cottbus, Werk Fahrzeuginstandhaltung Cottbus)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Funke, Ronny
Telefon: +49 6131570020📞
E-Mail: ronny.funke@deutschebahn.com📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen (BM Potsdam, BM Cottbus, Werk Fahrzeuginstandhaltung Cottbus)
18FEI32780”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Potsdam,...”
Kurze Beschreibung
Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Potsdam, Bahnhofsmanagement Cottbus, Werk Fahrzeuginstandhaltung Cottbus)
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bahnhofsmanagement Cottbus
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofsmanagement Potsdam
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Potsdam)”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bahnhofsmanagement Potsdam
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofsmanagement Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Cottbus)”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Werk Cottbus
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werk Cottbus
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Werk Cottbus)”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-269413
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bahnhofsmanagement Cottbus
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Becker+Armbrust GmbH Hauptverwaltung
Postort: Frankfurt Oder
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Werk Cottbus
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Franfurt Oder
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 018-039688 (2019-01-23)