Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Sachsen und Thüringen Bahnhofsmanagements Erfurt,Chemnitz,Leipzig sowie Dresden
Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Sachsen und Thüringen Bahnhofsmanagements Erfurt,Chemnitz,Leipzig sowie Dresden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Sachsen und Thüringen Bahnhofsmanagements...”
Titel
Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Sachsen und Thüringen Bahnhofsmanagements Erfurt,Chemnitz,Leipzig sowie Dresden.
18GEI32980
Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Sachsen und Thüringen Bahnhofsmanagements Erfurt,Chemnitz,Leipzig sowie Dresden.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Erfurt)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofsmanagement Erfurt
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Erfurt)” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Chemnitz)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofsmanagement Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Chemnitz)” Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Leipzig)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofsmanagement Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Leipzig)”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Dresden)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofsmanagement Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenverträge über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen sowie werks- und standortspezifische Abfälle (Gebiet: Bahnhofsmanagement Dresden)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Teilnahmeantrag ist das aktuelle EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag ist das aktuelle EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter stehen zur Verfügung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind elektronisch einzureichen an http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Auf anderem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag ist das aktuelle EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag ist das aktuelle EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter stehen zur Verfügung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind elektronisch einzureichen an http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Auf anderem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag ist das aktuelle EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag ist das aktuelle EfB-Zertifikat sowie die Formblätter „Bietereigenerklärung“ und „Lieferantenselbstauskunft“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Die Formblätter stehen zur Verfügung unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Die Teilnahmeanträge oder Angebote sind elektronisch einzureichen an http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Auf anderem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Zertifizierung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
(Lagern, Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen sowie Makeln oder Handeln). Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist dann nachzuweisen mittels übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften müssen sich als solche bewerben (Bewerbergemeinschaft)
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen sich als solche bewerben (Bewerbergemeinschaft)
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht:
— dass im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die geforderten Erklärungen/Angaben/Auskünfte sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erteilen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-03
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 150-345737 (2018-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: BM Erfurt
Titel: BM Chemnitz
Titel: BM Leipzig
Titel: BM Dresden
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 150-345737
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: BM Erfurt
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis GmbH & Co. KG
Postort: Kloster Lehnin OT Prützke
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: BM Chemnitz
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Becker Umweltdienste GmbH & Co. KG
Postort: Chemnitz
Region: 00 🏙️
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: BM Leipzig
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stork Umweltdienste GmbH
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: BM Dresden
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Becker Umweltdienste GmbH Hauptverwaltung
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 028-063715 (2019-02-06)