Rahmenvetrag zur Prüfung, Wartung und Störungsbeseitigung an Hebebühnen

Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik, Mietermanagement, SE TL B 125, Herr Asmussen

Rahmenvertrag für Prüfungen, Wartungen und Störungsbeseitigungen an Hebebühnen im Bestand der Polizei Berlin

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-15 Auftragsbekanntmachung
2018-08-22 Ergänzende Angaben
2018-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: PPrBln 100/18
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Prüfungen, Wartungen und Störungsbeseitigungen an Hebebühnen im Bestand der Polizei Berlin
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Technik und Logistik, Mietermanagement, SE TL B 125, Herr Asmussen
Postanschrift: Keibelstr. 36
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.berlin.de 🌏
E-Mail: sefin5@polizei.berlin.de 📧
Telefon: +49 30-4664795510 📞
Fax: +49 30466-483795599 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-18 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 158-362340
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Prüfungen, Wartungen und Störungsbeseitigungen an Hebebühnen und Hebeeinrichtungen im Bestand der Polizei Berlin; Nähere Einzelheiten dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Berlin, Nähere Angaben hierzu befinden sich in den Vergabeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
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Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt.
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Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
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Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden.
Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
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Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
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Mindeststandards:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
die Arbeiten erfolgen nach den Richtlinien des WHG, VAwS, BetrSichV (VbF), TRbF und TRBS.
Der gültige Nachweis als Fachbetrieb nach WHG § 19 ist zwingend vorzulegen!
Die Sachkundenachweise (Schulungen) für die im Anlagenbestand befindlichen Geräte der Fabrikate Georg Kirsten, Zippo, Nussbaum, Hofmannn Maha sind zu erbringen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen – Vergabegrundsatzstelle – SE Fin 5
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=208261 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Finanzen – Vergabegrundsatzstelle – SE Fin 5
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6, Bauteil C Ebene 2, Raum 2332
Postleitzahl: 12101
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-90138316 📞
Fax: +49 30-90137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derzuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 158-362340 (2018-08-15)
Ergänzende Angaben (2018-08-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-371145
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 158-362340
ABl. S-Ausgabe: 162
Quelle: OJS 2018/S 162-371145 (2018-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 335120.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 216-494655
ABl. S-Ausgabe: 216

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-07 📅
Name: Heinrich Wana GmbH
Postanschrift: Sophie-Charlotten-Straße 40
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 335120.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 216-494655 (2018-11-07)