Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebendeLeistungdurchden Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. die Liste des Vereins für diePräqualifikationvonBauunternehmen e. V.) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifischeEinzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben als Nachweis der Eignung fürdiezuvergebende Leistung mit dem Angebot beizubringen:
— Die vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124), ergänzt um die indenAbschnittenIII.1.2), III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Unterlagen/Erklärungen/Nachweise. MitderEigenerklärung zurEignung sind (durch das Ausfüllen/Unterschreiben des Formblatts) beizubringen:
— Angaben Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,soweiterBauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbarsindunterEinschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften,
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Abweichung zu den Angaben in der „Eigenerklärung zurEignung(Formular124)“ und den „Teilnahmebedingungen EU (Formular 212 EU)“ nachfolgende in der „EigenerklärungzurEignung (Formular 124)“ benannte Angaben/Nachweise/Erklärungen nicht erst dannvorzulegen sind, wenndasAngebot in die engere Wahl kommt und die Vergabestelle die Vorlage gesondertfordert, sondern bereitsmitdem Angebot für jeden Bieter / jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen sind:
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigtenArbeitskräfte(siehe unten AbschnittIII.1.3)),
— Referenznachweise aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe unten Abschnitt III.1.3)).
Die Nachweise können, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, in Form von Eigenerklärungen erbracht werden.
4 / 7 Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem AngeboteineEinheitlicheEuropäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.