Die Leistungen umfassen ca. 2 200 m Trockenbauwände vom EG bis ins DG des Neubaus. Es handelt sich um Einfach- und Doppel-Ständerwände in F0- – F90-Qualität sowie Wände in Feucht- und Nassbereichen. Die Deckanschlüsse sind als gleitender Anschluss vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-11-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hof
Postanschrift: Klosterstr. 1
Postort: Hof
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Fachbereich Hoch- und Tiefbau, Grünanlagen, Goethestr. 1, 95028 Hof, Herr Stefan Conrad”
Telefon: +49 9281815-1545📞
E-Mail: stefan.conrad@stadt-hof.de📧
Fax: +49 928181587-1545 📠
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.hof.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/🌏
Teilnahme-URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name: Stadt Hof
Postanschrift: Goethestr. 1, Zimmer UG 01
Postort: Hof
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hof, Fachbereich 60 – ZAV, Goethestr. 1, Zimmer UG 01, 95028 Hof
Telefon: +49 9281815-1527📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-hof.de📧
Fax: +49 928181587-1527/ +49 9281815-1539 📠
Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.hof.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rathausanbau – Technisches Rathaus Hof, Trockenbau Wände
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistungen umfassen ca. 2 200 m Trockenbauwände vom EG bis ins DG des Neubaus. Es handelt sich um Einfach- und Doppel-Ständerwände in F0- – F90-Qualität...”
Kurze Beschreibung
Die Leistungen umfassen ca. 2 200 m Trockenbauwände vom EG bis ins DG des Neubaus. Es handelt sich um Einfach- und Doppel-Ständerwände in F0- – F90-Qualität sowie Wände in Feucht- und Nassbereichen. Die Deckanschlüsse sind als gleitender Anschluss vorgesehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 117 648 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karolinenstr. 17
95028 Hof
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 117 648 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-08 📅
Datum des Endes: 2019-09-06 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt KFB V 7 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt KFB V 7 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter „https://www.hof.de/hof/hof_deu/rathaus/ausschreibungen.html" und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angeben gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A zu machen: keine Angaben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sicherheiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-201155
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-24
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2018/S 222-507246 (2018-11-15)
Ergänzende Angaben (2018-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rathausanbau – technisches Rathaus Hof, Trockenbau Wände
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 222-507246
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Angebote sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stadt Hof
Goethestr. 1, Zimmer UG 01
Hof” Neuer Wert
Text:
“Angebote sind einzureichen ausschließlich elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/”
Quelle: OJS 2018/S 224-512036 (2018-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 141755.36 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-507246
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rathausanbau – Technisches Rathaus Hof, Trockenbau Wände
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: wir-bauen-aus-Limited
Postanschrift: Naßäckerstraße 11a
Postort: Pößneck
Postleitzahl: 07381
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saale-Orla-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 117 648 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 141755.36 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 062-143136 (2019-03-26)