Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.2.1 bis III.2.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.2.2) und III.2.3) entsprechend.
Als Bestätigung der Eigenerklärungen kann das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Bescheinigungen und Nachweise vor der Auftragsvergabe anfordern.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Eigenerklärungen sind in der aufgeführten Reihenfolge (bitte Nummerierung angeben) vorzulegen.
1) Angaben zum Firmenprofil (ggf. Konzernzugehörigkeiten, wesentliche gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen);
2) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (§44VgV);
3) Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung;
4) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflicht-, Schadensversicherung mit Angabe der Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Mindestsummen jeweils pro
Schadensereignis: Personalschäden 2 Mio EUR, Sachschäden 1 Mio EUR, Vermögensschäden 30 TEUR);
5) Eigenerklärung darüber, dass Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
6) Eigenerklärung, dass der Bieter im Zuschlagsfall bereit ist, eine Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) zu unterzeichnen.