Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02) aus dem gesicherten Verfüllkörper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realisierung Sickerwasserabsenkung und -entsorgung (ASN 19 07 02)
M III-10-7
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02) aus dem gesicherten Verfüllkörper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene...”
Kurze Beschreibung
Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02) aus dem gesicherten Verfüllkörper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 720 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tontagebau Möckern im Landkreis Jerichower Land im Bundesland Sachsen-Anhalt
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02) aus dem gesicherten Verfüllkörper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02) aus dem gesicherten Verfüllkörper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 720 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb der vom AN gewählten Entsorgungsanlage(n), Positivkatalog Abfallarten oder Einzelfallentscheidung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb der vom AN gewählten Entsorgungsanlage(n), Positivkatalog Abfallarten oder Einzelfallentscheidung der zuständigen Behör-de, Annahmekriterien,
— Beförderungserlaubnis oder Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für Abfallbeförderung des/der Spediteurs/Spediteure,
— Nachweis oder Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfalle mit Deckungssummen für Personenschäden, für Vermögensschäden und für Sachschäden von jeweils mindestens 1 000 000,00 EUR ist vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-02
12:05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Quelle: OJS 2018/S 191-432051 (2018-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realisierung Sickerwasserabsenkung und -entsorgung (ASN 19 07 02*)
M III-10-7
Kurze Beschreibung:
“Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02*) aus dem gesicherten Verfüll-körper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene...”
Kurze Beschreibung
Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02*) aus dem gesicherten Verfüll-körper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 720 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02*) aus dem gesicherten Verfüll-körper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02*) aus dem gesicherten Verfüll-körper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 191-432051
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: M III-10-7
Titel: Realisierung Sickerwasserabsenkung und -entsorgung (ASN 19 07 02*)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zimmermann Entsorgung GmbH & Co. KG
Postort: Gommern
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Jerichower Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 720 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 760445.70 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2019/S 006-009748 (2019-01-07)