Realisierung Sickerwasserabsenkung und -entsorgung (ASN 19 07 02)

Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt

Durch den AN sind ca. 19 500 m Stauwasser (ASN 19 07 02) aus dem gesicherten Verfüllkörper des ehemaligen TTB Möckern über bauseits vorhandene Sickerwasserbrunnen zu fördern, in einem vom AN zu liefernden und zu betreibenden Zwischenspeicher zu sammeln (Bereitstellung zum Transport) und fachgerecht in einer zertifizierten Entsorgungsanlage nach Wahl des AN zu entsorgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-02 Auftragsbekanntmachung
2019-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: M III-10-7
Kurze Beschreibung: Durch den AN sind ca. 19 500 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jerichower Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Maxim-Gorki-Str. 10
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://laf-lsa.de 🌏
E-Mail: moeve@laf-lsa.de 📧
Telefon: +49 391-744400 📞
Fax: +49 391-7444070 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=219283 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=219283 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 191-432051
ABl. S-Ausgabe: 191

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 720 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 720 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tontagebau Möckern im Landkreis Jerichower Land im Bundesland Sachsen-Anhalt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb der vom AN gewählten Entsorgungsanlage(n), Positivkatalog Abfallarten oder Einzelfallentscheidung der zuständigen Behör-de, Annahmekriterien,
— Beförderungserlaubnis oder Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für Abfallbeförderung des/der Spediteurs/Spediteure,
— Nachweis oder Eigenerklärung über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Auftragsfalle mit Deckungssummen für Personenschäden, für Vermögensschäden und für Sachschäden von jeweils mindestens 1 000 000,00 EUR ist vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=219283 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Ernst – Kamieth – Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2018/S 191-432051 (2018-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 720 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 006-009748
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 191-432051
ABl. S-Ausgabe: 6

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-27 📅
Name: Zimmermann Entsorgung GmbH & Co. KG
Postort: Gommern
Land: Deutschland 🇩🇪
Jerichower Land 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 760445.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2019/S 006-009748 (2019-01-07)