Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber plant, 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Auswahlkriterien sind (a) der Gesamtjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (spezifischer Umsatz) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (Gewichtung: 20 %) und (b) Vergleichbarkeit der Referenzen in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit den hier zu vergebenden Leistungen (Gewichtung: 80 %)
Ad (a) SPEZIFISCHER GESAMTJAHRESUMSATZ: Ein spezifischer Gesamtjahresumsatz in Höhe von 500 000,00 EUR (Mindestanforderung) wird mit 0 Punkten, ein spezifischer Gesamtjahresumsatz von 2 000 000,00 EUR oder mehr mit den maximal erreichbaren 20 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Gesamtjahresumsätze werden im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt. Aus den so für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet und dieser Punktewert auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Ad (b) REFERENZEN: Der Auftraggeber berücksichtigt die durch die Referenzen nachgewiesene Erfahrung im Hinblick auf die Unterkriterien (b1) fachliche Ausrichtung der publizierten Werke, Gewichtung: 30 % (b2) Art der publizierten Werke, Gewichtung: 30 %, sowie (b3) Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand, Gewichtung: 20 %.
(b1) FACHLICHE AUSRICHTUNG DER PUBLIZIERTEN WERKE:
— 30 Punkte: Mindestens eines der publizierten Werke betrifft die Sammlung von Gesetzestexten aus dem Bereich des deutschen Schulrechts,
— 15 Punkte: Mindestens eines der publizierten Werke betrifft Gesetzestexte oder sonstige Texte mit rechtlichem Inhalt,
— 0 Punkte: Keine Darstellung zur fachlichen Ausrichtung der publizierten Werke oder kein Werk betrifft Gesetzestexte oder sonstige Texte mit rechtlichem Inhalt.
(b2) ART DER PUBLIZIERTEN WERKE:
— 30 Punkte: Die Referenzen betreffen mindestens 2 datenbankgestützte Online-Publikationen,
— 15 Punkte: Die Referenzen betreffen mindestens eine datenbankgestützte Online-Publikation,
— 0 Punkte: Keine Darstellung zur Art der Publikation oder bei den Referenzen handelt es um keine datenbankgestützte Online-Publikation (z.B. ausschließlich Druckwerke).
(b3) ZUSAMMENARBEIT MIT DER ÖFFENTLICHEN HAND:
— 20 Punkte: Redaktionelle Betreuung von mindestens 4 Werken aus dem öffentlichen Bereich, die eine publizistische Zusammenarbeit mit Behörden und/oder öffentlichen Institutionen oder Unternehmen erforderten,
— 10 Punkte: Redaktionelle Betreuung von mindestens 2 Werken aus dem öffentlichen Bereich, die eine publizistische Zusammenarbeit mit Behörden und/oder öffentlichen Institutionen oder Unternehmen erforderten,
— 0 Punkte: Keine Darstellung oder die redaktionelle Betreuung betrifft weniger als 2 Werke aus dem öffentlichen Bereich, die eine publizistische Zusammenarbeit mit Behörden und/oder öffentlichen Institutionen oder Unternehmen erforderten.
Die Gesamtpunktzahl für das Kriterium „Referenzen“ ermittelt sich durch Addition der Einzelpunkte aus den vorgenannten Unterkriterien „Fachliche Ausrichtung der publizierten Werke“, „Art der publizierten Werke" sowie „Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand“. Ein Bewerber kann danach für das Kriterium „Referenzen“ insgesamt maximal 80 Punkte erzielen. Bitte beachten Sie, dass eine Referenz, die die Anforderungen mehrerer Unterkriterien erfüllt, entsprechend mehrfach bewertet wird.
Die Punkte für die jeweiligen Kriterien „spezifischer Umsatz“ und „Referenzen“ werden anschließend addiert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert der Auswahlkriterien insgesamt.
Der Auftraggeber wählt auf dieser Grundlage die 3 Bewerber mit den 3 höchsten Gesamtpunktzahlen aus. Sollten durch Punktegleichheit mehr als 3 Bewerber die 3 höchsten Gesamtpunktzahlen erzielen, erweitert sich der Bewerberkreis entsprechend, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.