Gegenstand der Ausschreibung sind das Hosting, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages erfolgende redaktionelle Betreuung von www.mitmischen.de sowie die technische und administrative Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der Website inklusive der Einführung eines neuen Content Management Systems. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Redaktionelle Betreuung und Pflege sowie technischer Support und Hosting der Website „www.mitmischen.de“
ZT6-1133-2018-126-16-PuK4”
Produkte/Dienstleistungen: Diensteanbieter📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind das Hosting, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages erfolgende redaktionelle Betreuung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind das Hosting, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages erfolgende redaktionelle Betreuung von www.mitmischen.de sowie die technische und administrative Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der Website inklusive der Einführung eines neuen Content Management Systems. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag
— Verwaltung –
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind das Hosting, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages erfolgende redaktionelle Betreuung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind das Hosting, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages erfolgende redaktionelle Betreuung von www.mitmischen.de sowie die technische und administrative Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der Website inklusive der Einführung eines neuen Content Management Systems. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin (AG) die Verlängerungsoption drei Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin (AG) die Verlängerungsoption drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausübt. Der AG obliegt dieses einseitige Recht zur Optionsausübung. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-04
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
Evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
Evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. Weitere Informationen zum
Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil.
— Für die elektronische Angebotsabgabe muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform des Bundes registrieren. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 147-336743 (2018-08-01)
Ergänzende Angaben (2018-08-27)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 147-336743
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-04 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-11 📅
Quelle: OJS 2018/S 167-381159 (2018-08-27)
Ergänzende Angaben (2018-08-27) Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2)
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2)
Alter Wert
Datum: 2018-09-11 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-18 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2)
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.7)
Alter Wert
Datum: 2018-09-04 📅
Zeit: 14:30
Neuer Wert
Datum: 2018-09-18 📅
Zeit: 14:30
Quelle: OJS 2018/S 170-387433 (2018-08-27)
Ergänzende Angaben (2018-09-14)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-18 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-25 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-09-18 📅
Zeit: 14:30
Neuer Wert
Datum: 2018-09-25 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2018/S 181-410701 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 835111.80 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag
— Verwaltung
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind das Hosting, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages erfolgende redaktionelle Betreuung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind das Hosting, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Deutschen Bundestages erfolgende redaktionelle Betreuung von www.mitmischen.de sowie die technische und administrative Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der Website inklusive der Einführung eines neuen Content Management Systems.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 181-410701
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Redaktionelle Betreuung und Pflege sowie technischer Support und Hosting der Website „www.mitmischen.de“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: jungvornweg GmbH
Postanschrift: Loschwitzer Straße 13
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 15140431756📞
E-Mail: joerg.flachowsky@jungvornweg.de📧
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 835111.80 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 249-576123 (2018-12-27)