Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 15 SektVO durchgeführt. Die Auftragsunterlagen werden mit Beginn des Teilnahmewettbewerbs den Bietern im Vergabeportal (ELVIS ID: E45321215) zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bewerber geben der Vergabestelle per formloser E-Mail unter Angabe des Stichworts „Teilnahmeantrag Redesign von gebrauchten Elektrotriebzügen“ eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse bekannt (Registrierung gem. § 9 Abs. 3 SektVO).
Rückfragen können bis zum 14.2.2018, 12 Uhr vorzugsweise über das Portal subreport ELViS gestellt werden. Im Ausnahmefall können Fragen auch per E-Mail (
re-design-rsn@abellio.de) gerichtet werden. Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Die Vergabestelle behält sich vor, später eingehende Rückfragen nicht zu beantworten. Nicht bieterindividuelle Rückfragen werden in nicht diskriminierender Weise gleichlautend an sämtliche interessierte Unternehmen, welche der Vergabestelle eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse bekannt gegeben haben, per Email versandt.
Die unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) benannten zum Nachweis der Eignung abzugebenden Nachweise/Eigenerklärungen sind unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucke (=Teilnahmeantrag) bis spätestens zu dem unter Abschnitt IV.2.2) benannten Schlusstermin bei der Vergabestelle einzureichen. Die im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Vordrucke sind jeweils vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterschreiben und mit Orts- und Datumsangabe und Firmenstempel zu versehen.
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solcher gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift o. ä. versehen sein:
„Teilnahmeantrag Redesign von gebrauchten Elektrotriebzügen – nicht öffnen“ Nicht gekennzeichnete, nicht fest verschlossene sowie verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail ist ebenfalls zugelassen.
Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages.
Dem schriftlichen Antrag ist eine Kopie in Papierform beizufügen. Zusätzlich ist eine elektronische Kopie des Antrages auf einem Datenträger beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht vorgelegte Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3) gem. § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, unabhängig vom Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dieses andere Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft.
Zudem hat der Bieter die unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Schließlich hat in diesem Fall der Bieter bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Die geeigneten Bieter/ Bietergemeinschaften werden mit der Auftragsbekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf das bestplatzierte erste Angebot zu erteilen.