Regionale Kurierdienstleistungen Südhessen

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Auftragsgegenstand sind regelmäßige Kurierdienstleistungen für die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat arbeitstäglich bis zu 38 Standorte im Bundesland Hessen (hier: Südhessen) anzufahren. Diese 38 Standorte werden durch regionale Kuriertouren zu vorgegebenen Zeiten mit Dienstpost, Bedarfsgütern, Büromaterial und EDV-Geräten versorgt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-18 Auftragsbekanntmachung
2018-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kurierdienste
Referenznummer: CXP4YRSY9PT
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind regelmäßige Kurierdienstleistungen für die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat arbeitstäglich bis zu 38 Standorte im Bundesland Hessen (hier: Südhessen) anzufahren. Diese 38 Standorte werden durch regionale Kuriertouren zu vorgegebenen Zeiten mit Dienstpost, Bedarfsgütern, Büromaterial und EDV-Geräten versorgt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kurierdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: vergabe_kurier@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRSY9PT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-025996
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de/) zu finden. Die Bieterinnen/die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. um Fragen zu stellen). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist; (2) Eignungsleihe: Ein Bieter/eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12.2 und 2.12. 3 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 13) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 14) sind ebenfalls vorzulegen; (3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 12) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12. 1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1), III. 1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.12.3. der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert, Referenzen können gemeinsam erbracht werden; (4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen beabsichtigt, hat der Bieter/die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12. 3 und Pkt. 2.14. der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY9PT
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Handelsregistereintragung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegt (EEE, Teil III, Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen) sowie die Erklärung zu Angaben zu dem Wirtschaftsteilnehmer (EEE, Teil II A und B, Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen).
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Allgemeiner Hinweis: Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gefordert und vorläufig akzeptiert, § 48 Abs. 3 VgV. Hinsichtlich der in dieser Bekanntmachung und in der Angebotsaufforderung geforderten Erklärungen und Nachweise, die nicht von der EEE erfasst werden, sind die bereitgestellten Formblätter auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Nachweisen mit dem Angebot einzureichen.
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Allgemeiner Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d. Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) für den Bieter/die Bieterin, der/die den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz einzuholen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen),
— Allgemeiner Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2014-2016 (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen).
Mindeststandards:
Als Mindeststandard im Bereich der Umsatzzahlen fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2014 bis 2016 mindestens 920 000 EUR beträgt. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung des Auftrags als geeignet, die die Mindestanforderung erfüllen. Die Nichterreichung des geforderten Mindestumsatzes bezüglich des durchschnittlichen Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste innerhalb der letzten 24 Kalendermonate über nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Tätigkeiten im Bereich der Kurierdienstleistungen, mit Angabe der Art, Zeit und Umfang der Leistung inklusive Ansprechpartner/in und Telefonnummer (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen),
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— Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Anlagen 18a, 18b und 18d der Datenschutzbestimmungen (Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen) zur Beurteilung des Datenschutzes (Angabe zum Datenschutzbeauftragten, Fragebogen zu den Standorten der Geschäftsräume, Übersicht über die für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin tätigen Unterauftragnehmer sowie Wartungsfirmen).
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Mindeststandards:
— Bieter/Bieterinnen, die nicht mindestens eine entsprechende Referenz vorlegen, werden als nicht geeignet angesehen und vom Verfahren ausgeschlossen,
— Zur Prüfung der Eignung ist erforderlich, dass die Angaben in Verbindung mit den Datenschutzbestimmungen den Anforderungen genügen, die für die Auftraggeberin gelten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen vorliegt (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass alle während der gesamten Vertragslaufzeit eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der deutschen Sprache nach der Sprachniveau Globalskala B1 mächtig sind (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass während der gesamten Vertragslaufzeit die Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 erfüllt wird (Anlage 10 der Bewerbungsbedingungen),
— Für die Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung des Pflichtobjektes in Groß Gerau zwingend erforderlich. Angebote, bei denen die ausgefüllte Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen fehlt, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/hessen 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRSY9PT 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de/) zu finden. Die Bieterinnen/die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. um Fragen zu stellen). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist;
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(2) Eignungsleihe: Ein Bieter/eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12.2 und 2.12. 3 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Das Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 13) sowie Verpflichtungserklärung (Anlage 14) sind ebenfalls vorzulegen;
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(3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 12) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/Bieterinnen haben die in der EEE verlangten Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig fordert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12. 1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1), III. 1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 2.12.3. der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert, Referenzen können gemeinsam erbracht werden;
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(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen mit dem Zuschlag als erteilt. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen beabsichtigt, hat der Bieter/die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 2.12. 3 und Pkt. 2.14. der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY9PT

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (…).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (…).
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Quelle: OJS 2018/S 013-025996 (2018-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 062-137721
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 013-025996
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSYA2H
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-23 📅

Referenz
Bei Punkt II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSYA2H

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (…)
a. gegen § 134 verstoßen hat oder;
b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (…)
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Quelle: OJS 2018/S 062-137721 (2018-03-26)
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