Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Vgl. Datei „Einzureichende Nachweise“
— Unternehmensdarstellung des Bieters/ der Bietergemeinschaft,
— Unternehmensdarstellung des vorgesehenen Gepäcktransportunternehmens,
— Beschreibung der vorgesehenen Prozessabläufe inklusive der Schnittstellen zu eventuellen Nachunternehmern.
Hinweis:
Eigene Erfahrungen bei der Vertragsdurchführung mit Auftragnehmern werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
1) Hinweis zur Angebotsabgabe:
Angebote müssen über das Bietercockpit der Deutschen Rentenversicherung Bund (
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer) ausgefüllt und eingereicht werden.
Angebote können
— elektronisch mit fortgeschrittener Signatur,
— elektronisch mit qualifizierter Signatur,
— elektronisch ohne Signatur (Textform) abgegeben werden.
1) Angebote ohne Signatur (elektronisch in Textform) müssen bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die
Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot oder den Teilnahmeantrag für den Bieter abgibt, enthalten.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten.
2) Angebotsabgabe mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur:
Für die Abgabe von elektronischen Angeboten benötigen Sie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur. Sie erhalten diese Signaturen (gegen ein Entgelt) bei einer Vielzahl von Anbietern. Bitte informieren Sie sich dazu im Internet.
Achten Sie bitte darauf, dass die Signatur für die „e- Vergabe“ zugelassen ist. Die Bereitstellung einer Signatur durch den von Ihnen gewählten Anbieter sollte mit einer Lieferzeit von mindestens 2 Wochen kalkuliert werden. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotsplanung.
Für Testzwecke haben wir eine „Testausschreibung für die elektronische Angebotsabgabe“ auf unserer Vergabeplattform bereitgestellt. Bitte nutzen Sie diese vor Ihrer ersten elektronischen Angebotsabgabe.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/86584777).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Anlage „Hinweise zur Abgabe elektronischer Angebote“.
2) Die Übermittlung von Fragen an die Vergabestelle hat ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.1) angegebene Kontaktaddresse unter Angabe des Aktenzeichens FV-12-18-0149-29-99 bis spätestens zum 14.1.2019 zu erfolgen.
Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet;
3) Den Vergabeunterlagen ist eine Antikorruptionsklausel und eine Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO beigefügt, welche mit der Angebotsabgabe durch den Bieter/die Bietergemeinshaft anerkannt wird;
4) Nur wenn sämtliche im Leistungsverzeichnis geforderten Angaben vom Bieter eingetragen sind, kann das Angebot in die Wertung aufgenommen werden. Eine Wertung der Angebote kann nicht erfolgen, wenn der Bieter lediglich Angaben zu Teilleistungen macht.
Es wird empfohlen, auf ein gesondertes Anschreiben zu verzichten, um zu vermeiden, dass versehentlich Änderungen am Angebot vorgenommen werden (z. B. Erklärungen des Angebotes als unverbindlich, Verweis auf eigene AGB);
5) Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden.