Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über die Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart. Es handelt sich um die Aufrechterhaltung des Betriebs des Kanalnetzes und der Klärwerke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart
2018-220-Ben-O-EU
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten📦
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über die Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart. Es handelt sich um die Aufrechterhaltung des...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über die Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart. Es handelt sich um die Aufrechterhaltung des Betriebs des Kanalnetzes und der Klärwerke.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 408 422 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über die Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart. Es handelt sich um die Aufrechterhaltung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über die Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart. Es handelt sich um die Aufrechterhaltung des Betriebs des Kanalnetzes und der Klärwerke.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 408 422 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelregister (zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 1 Jahr) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, indem das Unternehmen ansässig ist,
— Nachweis über das Gütezeichen „R“ vom Güteschutz Kanalbau gemäß den Durchfürhungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens Kanalbau der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Angaben zum Gesamtumsatz,
— Angaben zum Umsatz über Ausschreibungsgegenstand.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz, bezogen auf Objekte mit gleicher Nutzungsart, in den letzten 5 Jahren verfügt;
2) Folgende Angaben sind zu mindestens einer vergleichbaren Referenz, bezogen auf Objekte mit gleicher Nutzungsart, in den letzten 5 Jahren zu machen: Objekt, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-07
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
“1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1,...”
1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8; § 124 Abs. 2 GWB;
2) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise folgen aus § 125 Abs. 1 GWB;
3) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zur Verfügung gestellte e-Vergabe-Plattform einzureichen. Papierangebote sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2018/S 152-349133 (2018-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 867 510 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 152-349133
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-220-Ben-O-EU
Titel: Reinigung der Straßenabläufe im Stadtgebiet Stuttgart
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rockstroh GmbH
Postanschrift: Obere Müle 8
Postort: Bad Rappenau
Postleitzahl: 74906
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 867 510 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
Abs. 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Abs. 2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 130-319842 (2019-07-05)