Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung Kanalnetz – Jahresvertrag
ZVS-120-2018-III1
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Kurze Beschreibung: Jahresvertrag für die Reinigung des gesamten Kanalnetzes in Hennef
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 555 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53773 Hennef
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 208 km Reinigung DN 100-399
Ca. 50 km Reinigung DN 400-699
Ca. 8 km Reinigung DN700-899
Ca. 10 km Kreisprofile > DN 900 und Sonderprofile” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 555 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzliste (für Reinigung und TV-Untersuchung) vergleichbarer Projekte mit Angaben über den Leistungsumfang sowie die Ansprechpartner (Auftraggeber),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzliste (für Reinigung und TV-Untersuchung) vergleichbarer Projekte mit Angaben über den Leistungsumfang sowie die Ansprechpartner (Auftraggeber),
— Liste über die in der Firma vorhandenen Reinigungsfahrzeuge und TV-Fahrzeuge mit folgenden Mindestangaben:
A) Reinigungsfahrzeuge
Pumpenleistung, Pumpenausgangsdruck, Luftleistung der Vakuumpumpe, vorh. Schlauchlänge und Durchmesser, Antriebsart (z. B. Allradantrieb), Reinigungsdüsen und Baujahr.
Weitere in der Firma vorhandene Spezialfahrzeuge oder Geräte (wie Rohrfräsroboter, Absperrblasen, Pumpen zur Wasserhaltung Warmwasserheizanlage) sind anzugeben.
— RAL-Gütezeichen Gruppen, „R“, „I“, „D“,
— Nachweis über die jährliche Unterweisung in Arbeitssicherheit,
— Nachweis über eine bestehende 24 h Rufbereitschaft,
— Nachweis über die Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß § 19 I WHG. Nachweis über einen abgeschlossenen Überwachungsvertrag nach § 19 I WHG,
— Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Nachweis über einen abgeschlossen Überwachungsvertrag mit einer anerkannten technischen Überwachungsorganisation.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-24
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-24
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Rathaus der Stadt Hennef (Sieg) – Saal Hennef T3.01
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYJKL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 179-405915 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Jahresvertrag für die Reinigung des gesamten Kanalnetzes in Hennef:
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 171685.47 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 179-405915
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Reinigung Kanalnetz – Jahresvertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hoffmann Entsorgungs- und Reinigungs GmbH
Postort: Overath
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 185 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 171685.47 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYX7N
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln?Spruchkörper Köln
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf derVertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 246-565653 (2018-12-20)