Reinigung Kanalnetz – Jahresvertrag

Stadtbetriebe Hennef AöR

Jahresvertrag für die Reinigung des gesamten Kanalnetzes in Hennef

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-14 Auftragsbekanntmachung
2018-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Abwässerkanälen
Referenznummer: ZVS-120-2018-III1
Kurze Beschreibung: Jahresvertrag für die Reinigung des gesamten Kanalnetzes in Hennef
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Abwässerkanälen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Abwässerkanälen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtbetriebe Hennef AöR
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Postleitzahl: 53773
Postort: Hennef (Sieg)
Kontakt
Internetadresse: http://www.hennef,de 🌏
E-Mail: vergabe@hennef.de 📧
Telefon: +49 2242888-0 📞
Fax: +49 2242888-7631 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDQYJKL 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDQYJKL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-18 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 179-405915
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 555 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ca. 208 km Reinigung DN 100-399
Ca. 50 km Reinigung DN 400-699
Ca. 8 km Reinigung DN700-899
Ca. 10 km Kreisprofile > DN 900 und Sonderprofile
Geschätzter Wert ohne MwSt: 555 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53773 Hennef

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste (für Reinigung und TV-Untersuchung) vergleichbarer Projekte mit Angaben über den Leistungsumfang sowie die Ansprechpartner (Auftraggeber),
— Liste über die in der Firma vorhandenen Reinigungsfahrzeuge und TV-Fahrzeuge mit folgenden Mindestangaben:
A) Reinigungsfahrzeuge
Pumpenleistung, Pumpenausgangsdruck, Luftleistung der Vakuumpumpe, vorh. Schlauchlänge und Durchmesser, Antriebsart (z. B. Allradantrieb), Reinigungsdüsen und Baujahr.
Weitere in der Firma vorhandene Spezialfahrzeuge oder Geräte (wie Rohrfräsroboter, Absperrblasen, Pumpen zur Wasserhaltung Warmwasserheizanlage) sind anzugeben.
— RAL-Gütezeichen Gruppen, „R“, „I“, „D“,
— Nachweis über die jährliche Unterweisung in Arbeitssicherheit,
— Nachweis über eine bestehende 24 h Rufbereitschaft,
— Nachweis über die Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß § 19 I WHG. Nachweis über einen abgeschlossenen Überwachungsvertrag nach § 19 I WHG,
— Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Nachweis über einen abgeschlossen Überwachungsvertrag mit einer anerkannten technischen Überwachungsorganisation.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadt Hennef (Sieg) – Saal Hennef T3.01
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Zusätzliche Informationen: Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.hennef,de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDQYJKL 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYJKL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 179-405915 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Jahresvertrag für die Reinigung des gesamten Kanalnetzes in Hennef:
Gesamtwert des Auftrags: 171685.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 246-565653
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 179-405915
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYX7N

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-10 📅
Name: Hoffmann Entsorgungs- und Reinigungs GmbH
Postort: Overath
Land: Deutschland 🇩🇪
Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 171685.47 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln?Spruchkörper Köln
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf derVertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 246-565653 (2018-12-20)