a) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung (siehe L 124 EU);
b) Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort
Nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand
Unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls
Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor
Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail zu stellen;
c) Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf
www.vergabe.bayern.de, unter 18 E 073 zur Verfügung. Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können
Nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig
Werden. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt
Regensburg, unter
vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Andernfalls informieren Sie sich regelmäßig unter vorgenanntem Link, ob Bieterinformationen zum Verfahren
Eingestellt wurden (Holpflicht).
Alternativ können die Vergabeunterlagen unter folgender Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert
Werden:
Sh. Ziffer I.1) Kosten: 13 EUR (keine Rückerstattung); Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.