Auftragsbekanntmachung (2018-07-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: CCH Immobilien GmbH & Co. KG
Postanschrift: Burchardstraße 8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sprinkenhof GmbH, Vergabestelle, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg
E-Mail: moosmann@lv-ag.com📧
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.Sprinkenhof.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.sprinkenhof.de/ausschreibung🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Städtische Objektgesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Revitalisierung Congress Center Hamburg – L5_Medienwand
CCH_L5
Produkte/Dienstleistungen: Ausbau von Gebäuden📦
Kurze Beschreibung: Lieferung einer Medienwand – Beschreibung der Beschaffung siehe II.2.4)
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Revitalisierung des CCH ist an der Außenfassade ein Fassadenpaneel bestehend im Wesentlichen aus den lichttechnischen Komponenten und dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Revitalisierung des CCH ist an der Außenfassade ein Fassadenpaneel bestehend im Wesentlichen aus den lichttechnischen Komponenten und dem Basiselement (Stahlbau- Unterkonstruktion) geplant. Die Medienwand ist mit kompletter Bestückung inkl. Leuchtmittel und mit sämtlichem systemgebundenen Montagematerial zu liefern. Die Montage erfolgt durch das TGA-Gewerk.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-08 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Entnehmen Sie bitte aus dem Verfahrensbrief.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Bedingungen ergeben sich aus dem Verfahrensbrief.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-28
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-28
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Burchardstraße 8, 6. OG, 20095 Hamburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231816📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
Oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sprinkenhof GmbH / Vergabestelle
Postanschrift: Burchardstr. 8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4033954-0📞
E-Mail: sprvergabestelle@sprinkenhof.de📧
Fax: +49 4046631208 📠
Quelle: OJS 2018/S 139-317290 (2018-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Leuchten📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 147 510 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 139-317290
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Revitalisierung Congress Center Hamburg – L5_Medienwand
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Multivision LED_Systeme GmbH
Postort: Marchtrenk
Postleitzahl: 4614
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Traunviertel 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 147 510 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 229-523823 (2018-11-26)