Revitalisierung Rathauscenter Monheim am Rhein

Monheimer Einkaufszentrum I GmbH

Die Stadt Monheim am Rhein ist eine kreisangehörige Stadt mit ca. 43 000 Einwohnern. Sie hat durch diestädtischen Gesellschaften Monheimer Einkaufszentrum I GmbH und Monheimer Einkaufszentrum II GmbHmit dem Rathauscentern I und II 2 zentrale Immobilien in der Innenstadt erworben. Ziel ist die Stärkung derKernstruktur in Bezug auf die Angebote des Einzelhandels und der Dienstleistungen in Monheim am Rhein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-03 Auftragsbekanntmachung
2019-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: Por-01-18
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine kreisangehörige Stadt mit ca. 43 000 Einwohnern. Sie hat durch diestädtischen Gesellschaften Monheimer Einkaufszentrum I GmbH und Monheimer Einkaufszentrum II GmbHmit dem Rathauscentern I und II 2 zentrale Immobilien in der Innenstadt erworben. Ziel ist die Stärkung derKernstruktur in Bezug auf die Angebote des Einzelhandels und der Dienstleistungen in Monheim am Rhein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste von Architekten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mettmann 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Monheimer Einkaufszentrum I GmbH
Postanschrift: Rheinprommenade 3a
Postleitzahl: 40789
Postort: Monheim am Rhein
Kontakt
Internetadresse: http://www.monheim.de 🌏
E-Mail: heide@patt-rae.de 📧
Telefon: +49 2119718-100 📞
Fax: +49 2119718-150 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYQYKKC 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYQYKKC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-195571
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 067-148940
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Das Rathauscenter ist eine der zentralen Schlüsselimmobilien in der Innenstadt mit rund 16 140 qm Mietfläche.Hiervon entfallen rund 7 680 qm auf Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoß. Die restliche Mietfläche verteilt sich auf Büros und Praxen in den Obergeschossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind die Generalplanungsleistungen bei der Revitalisierung der Rathauscenterals Einzelhandels- und Gewerbestandort. Übertragen werden die Gesamtprojektleitung einschließlich Projektsteuerung sowie Erarbeitung eines Vermietungs- und Vermarktungskonzeptes einschließlich Umsetzung. Ziel ist die Neukonzeption des Rathauscenters mit einem klaren Fokus auf einen optimierten Anbietermix. Im Vordergrund stehen dabei die Aspekte Wohlfühlatmosphäre und Erlebnisqualität.
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Für die Dauer der Projektphase sollen das Centermanagment und die Mieterbetreuung aus einer Hand an den Projektpartner vergeben werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Zusätzliche Informationen:
Das Rathauscenter ist eine der zentralen Schlüsselimmobilien in der Innenstadt mit rund 16 140 qm Mietfläche.Hiervon entfallen rund 7 680 qm auf Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoß. Die restliche Mietfläche verteilt sich auf Büros und Praxen in den Obergeschossen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rathauscenter Monheim am Rhein
Rathausplatz
40789 Monheim am Rhein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung Architekt/Architektin
Erlaubnis gem. § 34 c GewO
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen für vergleichbare Leistungen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis einer Projektversicherung
Einhaltung Mindestlohn, Beachtung Vorgaben TvgG NRW

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Auftraggeber
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zugelassen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Kosten
Gewichtung der Kosten: 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Monheimer Einkaufszentrum II GmbH
Land: Mettmann 🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Gesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Patt Fischer Feuring Senger, Düsseldorf
Internetadresse: www.monheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYQYKKC 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYQYKKC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3053 📞
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 087-195571 (2018-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1516618 ON 2.2
Kurze Beschreibung:
Mit Bekanntmachung vom 5.5.2018 Abl. 2018/S 087-195571 haben die Auftraggeberin Beratungs- und Planungsleistungen für die Revitalisierung von 2 Bestandsimmobilien mit Büro-, Verwaltung- und Einzelhandelsnutzung ausgeschrieben. Das Verfahren wurde in Ermangelung von Teilnahmeanträgen aufgehoben und die Vergabe im Verhandlungeverfahren gemäß §§ 14 Abs. 4 Nr. 1, 17 VgV durchgeführt. Der Vertragsschluss erfolgte am 21.1.2019. Aufgrund der zu erbringenden Vertragsleistung wurde eine Variante für die Revitalisierung einschließlich Erweiterungsumbau gewählt, die zu einer wesentlichen Erhöhung der anrechenbaren Kosten im Planungsbereich und damit zu einer deutlichen Leistungsausweitung führt. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die Vertragserweiterung, soweit sie wesentlich im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB ist, ohne erneutes Vergabeverfahren gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig ist.
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Gesamtwert des Auftrags: 11 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Monheimer Einkaufszentren I GmbH
Postanschrift: Heinestraße 3
Kontakt
Internetadresse: https://www.monheim.de 🌏
E-Mail: vergabe.monheim@patt-rae.de 📧
Fax: +49 217395125-8550 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 218-535577
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 087-195571
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung erfolgt im Hinblick auf die beabsichtigte Vereinbarung über die Vertragserweiterung. Diese wird frühestens am 11. Kalendertag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Bekanntmachung vom 5.5.2018 Abl. 2018/S 087-195571 haben die Auftraggeberin Beratungs- und Planungsleistungen für die Revitalisierung von 2 Bestandsimmobilien mit Büro-, Verwaltung- und Einzelhandelsnutzung ausgeschrieben. Das Verfahren wurde in Ermangelung von Teilnahmeanträgen aufgehoben und die Vergabe im Verhandlungeverfahren gemäß §§ 14 Abs. 4 Nr. 1, 17 VgV durchgeführt. Der Vertragsschluss erfolgte am 21.1.2019.
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Aufgrund der zu erbringenden Vertragsleistung wurde eine Variante für die Revitalisierung einschließlich Erweiterungsumbau gewählt, die zu einer wesentlichen Erhöhung der anrechenbaren Kosten im Planungsbereich und damit zu einer deutlichen Leistungsausweitung führt. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die Vertragserweiterung, soweit sie wesentlich im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB ist, ohne erneutes Vergabeverfahren gemäß § 132 Abs. 2 GWB zulässig ist.
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Die Zulässigkeit der Vertragserweiterung ergibt sich im wesentlichen daraus, dass eine erneute Ausschreibung zur rechtlichen Undurchführbarkeit der bisherigen Planung, zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen führt. Die Schwelle gem. § 132 Abs. 2 S. 2 GWB ist in Bezug auf die Leistungsbestandteile gewahrt.
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Gegenstand des bestehenden Auftrages sind Generalplanerleistungen, die Erstellung von Vermietungskonzepten, die Mieterbetreuung und die Vermietung der Flächen einschließlich umfassender Beratungs- und Betreuungsleistungen.
Zusätzliche Informationen:
Die Bekanntmachung erfolgt im Hinblick auf die beabsichtigte Vereinbarung über die Vertragserweiterung. Diese wird frühestens am 11. Kalendertag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rathauscenter Heinestrasse/Rathausplatz
40789 Monheim am Rhein

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-07 📅
Name: ARGE PE Monheim Mitte
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41542
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 11 800 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Monheimer Einkaufszentren II GmbH
Postanschrift: Heinestr. 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Veröffentlichung erfolgt vorsorglich in Bezug auf die beabsichtigte Nachtragsvereinbarung. Die Nachtragsvereinbarung wurde bislang nicht abgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYQY7WR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
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Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 218-535577 (2019-11-07)