Revitalisierung – uPva München – VE 04 – Metallabhangdecke BST
Im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn – Revitalisierung unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPva) München“ soll an insgesamt acht unterirdischen S-Bahn-Stationen der S-Bahn in München das Erscheinungsbild verbessert werden. Hierzu wird eine einheitliche Verbesserung bezüglich des Qualitäts- und Servicestandards mit der Modernisierung die Bereiche der Bahnsteiganlagen und deren Zugänge angestrebt. Die zeitliche Umsetzung erfolgt in den Jahren 2019 – 2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Revitalisierung – uPva München – VE 04 – Metallabhangdecke BST
18FEI36177
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Revitalisierung – uPva München – VE 04 – Metallabhangdecke BST
Im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn – Revitalisierung unterirdische Personenverkehrsanlagen...”
Kurze Beschreibung
Revitalisierung – uPva München – VE 04 – Metallabhangdecke BST
Im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn – Revitalisierung unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPva) München“ soll an insgesamt acht unterirdischen S-Bahn-Stationen der S-Bahn in München das Erscheinungsbild verbessert werden. Hierzu wird eine einheitliche Verbesserung bezüglich des Qualitäts- und Servicestandards mit der Modernisierung die Bereiche der Bahnsteiganlagen und deren Zugänge angestrebt. Die zeitliche Umsetzung erfolgt in den Jahren 2019 – 2021.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Millionen Reisende nutzen täglich bundesweit die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) des S- Bahnsystems. Obgleich diese technisch in Funktion...”
Beschreibung der Beschaffung
Millionen Reisende nutzen täglich bundesweit die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) des S- Bahnsystems. Obgleich diese technisch in Funktion sind, ist das Erscheinungsbild oftmals stark überholt und verbraucht.
Im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn – Revitalisierung unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPva) München“ soll an insgesamt acht unterirdischen S-Bahn-Stationen der S-Bahn in München das Erscheinungsbild verbessert werden. Hierzu wird eine einheitliche Verbesserung bezüglich des Qualitäts- und Servicestandards mit der Modernisierung die Bereiche der Bahnsteiganlagen und deren Zugänge angestrebt. Die zeitliche Umsetzung erfolgt in den Jahren 2019 – 2021.
Das vorliegende Maßnahmenpaket umfasst dabei Maßnahmen die in 2019 an den 3 von 5 Unterirdischen Stationen der S-Bahn-Stammstrecke München, München Hauptbahnhof tief (MHT), München Marienplatz (MMP) und München Rosenheimer Platz (MRP) durchgeführt werden.
VE 04 – Metallabhangdecken – MMP/MRP
Folgende Maßnahmen sind in den o. a. uPva durchzuführen:
— Herstellung der Schutzmaßnahmen für Deckenarbeiten,
— Einrichtung der Gerüste für Deckenarbeiten,
— Herstellung der Metallabhangdecken.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-11 📅
Datum des Endes: 2020-03-13 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es sind keine Präqualifikationen gefordert.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-22
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): München
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— siehe Angebotserklärung
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 227-520214 (2018-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Revitalisierung – uPva München – VE 04 – Metallabhangdecke BST im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn – Revitalisierung unterirdische Personenverkehrsanlagen...”
Kurze Beschreibung
Revitalisierung – uPva München – VE 04 – Metallabhangdecke BST im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn – Revitalisierung unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPva) München“ soll an insgesamt acht unterirdischen S-Bahn-Stationen der S-Bahn in München das Erscheinungsbild verbessert werden. Hierzu wird eine einheitliche Verbesserung bezüglich des Qualitäts- und Servicestandards mit der Modernisierung die Bereiche der Bahnsteiganlagen und deren Zugänge angestrebt. Die zeitliche Umsetzung erfolgt in den Jahren 2019 – 2021.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Millionen Reisende nutzen täglich bundesweit die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) des S- Bahnsystems. Obgleich diese technisch in Funktion...”
Beschreibung der Beschaffung
Millionen Reisende nutzen täglich bundesweit die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) des S- Bahnsystems. Obgleich diese technisch in Funktion sind, ist das Erscheinungsbild Oftmals stark überholt und verbraucht.
Im Rahmen des Projektes „Zukunft Bahn – Revitalisierung unterirdische Personenverkehrsanlagen (uPva) München“ soll an insgesamt acht unterirdischen S-Bahn-Stationen der S-Bahn in München das Erscheinungsbild verbessert werden. Hierzu wird eine einheitliche Verbesserung bezüglich des Qualitäts- und Servicestandards mit der Modernisierung die Bereiche der Bahnsteiganlagen und deren Zugänge angestrebt. Die zeitliche Umsetzung erfolgt in den Jahren 2019-2021.
Das vorliegende Maßnahmenpaket umfasst dabei Maßnahmen die in 2019 an den drei von fünf unterirdischen Stationen der S-Bahn-Stammstrecke München, München Hauptbahnhof tief (MHT), München Marienplatz (MMP) und München Rosenheimer Platz (MRP) durchgeführt werden.
VE 04 – Metallabhangdecken – MMP / MRP
Folgende Maßnahmen sind in den o. a. uPva durchzuführen:
— Herstellung der Schutzmaßnahmen für Deckenarbeiten,
— Einrichtung der Gerüste für Deckenarbeiten,
— Herstellung der Metallabhangdecken.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 227-520214
Auftragsvergabe
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Titel: Revitalisierung – uPva München – VE 04 – Metallabhangdecke BST
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Aufhebung: 18FEI36177-Rev. uPva VE04
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wurde gemäß SektVO § 57 aufgehoben, da kein...”
Aufhebung: 18FEI36177-Rev. uPva VE04
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Vergabeverfahren zum o. g. Bauvorhaben wurde gemäß SektVO § 57 aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Es ist vorgesehen, dass das Ausschreibungsverfahren erneut durchgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
gez. Roland Müller
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 042-096408 (2019-02-25)