Das zu beschaffende robotergestütze minimalinvasive Chirurgie System wird in der chirurgischen Therapie zum Einsatz kommen. Zielsetzung der operativen Therapie ist die Karzinomresektion bei Aufrechterhaltung der Organ-Funktionalität, die in aller Regel durch ein möglichst gewebeschonendes (minimalinvasives) Operationsverfahren gewährleistet wird. Das zu beschaffende System ersetzt ein technologisch veraltetest. Der Einsatzort ist der Zentral-OP im Universitätsklinikum Aachen. Die zukünftigen Anwender sind die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Schwerpunkt Thorax Chirurgie und die Klinik für Urologie.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Operationstechnik
Referenznummer: 2018-vs76-AJ
Kurze Beschreibung:
Das zu beschaffende robotergestütze minimalinvasive Chirurgie System wird in der chirurgischen Therapie zum Einsatz kommen. Zielsetzung der operativen Therapie ist die Karzinomresektion bei Aufrechterhaltung der Organ-Funktionalität, die in aller Regel durch ein möglichst gewebeschonendes (minimalinvasives) Operationsverfahren gewährleistet wird.
Das zu beschaffende System ersetzt ein technologisch veraltetest. Der Einsatzort ist der Zentral-OP im Universitätsklinikum Aachen.
Die zukünftigen Anwender sind die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Schwerpunkt Thorax Chirurgie und die Klinik für Urologie.
Das zu beschaffende robotergestütze minimalinvasive Chirurgie System wird in der chirurgischen Therapie zum Einsatz kommen. Zielsetzung der operativen Therapie ist die Karzinomresektion bei Aufrechterhaltung der Organ-Funktionalität, die in aller Regel durch ein möglichst gewebeschonendes (minimalinvasives) Operationsverfahren gewährleistet wird.
Das zu beschaffende System ersetzt ein technologisch veraltetest. Der Einsatzort ist der Zentral-OP im Universitätsklinikum Aachen.
Die zukünftigen Anwender sind die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Schwerpunkt Thorax Chirurgie und die Klinik für Urologie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Operationstechnik📦
Zusätzlicher CPV-Code: OP-Ausrüstung und OP-Instrumente📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-07 📅
Datum des Beginns: 2018-10-31 📅
Datum des Endes: 2018-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 107-243542
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das zu beschaffende robotergestütze minimalinvasive Chirurgie System wird in der chirurgischen Therapie zum Einsatz kommen. Zielsetzung der operativen Therapie ist die Karzinomresektion bei Aufrechterhaltung der Organ-Funktionalität, die in aller Regel durch ein möglichst gewebeschonendes (minimalinvasives) Operationsverfahren gewährleistet wird.
Das zu beschaffende robotergestütze minimalinvasive Chirurgie System wird in der chirurgischen Therapie zum Einsatz kommen. Zielsetzung der operativen Therapie ist die Karzinomresektion bei Aufrechterhaltung der Organ-Funktionalität, die in aller Regel durch ein möglichst gewebeschonendes (minimalinvasives) Operationsverfahren gewährleistet wird.
Das zu beschaffende System ersetzt ein technologisch veraltetest. Der Einsatzort ist der Zentral-OP im Universitätsklinikum Aachen.
Die zukünftigen Anwender sind die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Klinik für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie, Schwerpunkt Thorax Chirurgie und die Klinik für Urologie.
Beschafft werden soll ein robotergestütze minimalinvasive Chirurgie System bestehend aus:
Die genauen Mengen und Beschreibungen der hier ausgeschriebenen Gegenstände entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Aachen
AöR Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— VgV – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsklinikum Aachen AöR
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4.Etage
Raum 402
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme „Großgeräte der Länder“ bzw. „Forschungsgroßgeräte“ gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert.
Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über „Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung“ vom 27.1.2015 Anwendung.
Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten:
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR.
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat -.
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 423
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Telefon: +49 241/8080975📞
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Fax: +49 241/8082504 📠
Internetadresse: www.ukaachen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 107-243542 (2018-06-06)
Ergänzende Angaben (2018-06-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chirurgische Instrumente📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 363 470 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Robotergestütztes minimalinvasives Chirurgie System
— Simulator
— OP-Tisch incl. Bewegungsintegration
— Training- und Simulationszubehör
— Instrumente und Zubehör (Erstausstattung)
— Endoskop (mit Kamera, 8 mm, 0 Grad)
— Endoskop (mit Kamera, 8 mm, 30 Grad)
— Klammernaht-System (Erstausstattung)
— Klammernaht-Kartusche (Nachfüllpack, blau)
— Klammernaht-Kartusche (Nachfüllpack, grün)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-15 📅
Name: Intuitive Surgical Deutschland GmbH
Postanschrift: Pelmanstr. 46
Postort: Essen
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 363 470 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.