Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rohbauarbeiten, Betonarbeiten nach DIN 18331 und Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336
0243”
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Rohbauarbeiten, Betonarbeiten nach DIN 18331 und Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 892619.69 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Ausstellungszentren📦
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83022 Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohbauarbeiten, Betonarbeiten nach DIN 18331 und Abdichtungsarbeiten nach DIN 18336” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“EFRE Bayern "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" Bescheid vom25.09.2017”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 093-210258
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hans Holzner Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Innlände 20
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 803139010📞
E-Mail: info@ans-holzner.de📧
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 892619.69 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2018/S 147-335795 (2018-07-31)