Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Dortmund
Postanschrift: Wilhelm-Dilthey-Straße 2
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@tu-dortmund.de📧
Fax: +49 231 / 755-5224 📠
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.tu-dortmund.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Röntgendiffraktometer
2018/027
Produkte/Dienstleistungen: Diffraktionsgeräte📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Inbetriebnahme eines Röntgendiffraktometers
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 462184.87 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Universität Dortmund
Otto-Hahn-Straße 4a
44227 Dortmund
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Inbetriebnahme eines Röntgendiffraktometers
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis (Gewichtung): 30.00
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-0200480
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 124-281796
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500008530
Titel: Auftragsvergabe Bruker AXS GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bruker AXS GmbH
Postanschrift: Östliche Rheinbrückenstraße 49
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 462184.87 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5YYDK
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.