Für laufende und geplante Forschungsprojekte soll die Beschaffung eines Röntgendünnschichtdiffraktometers, vorgenommen werden. Folgende Messvorhaben müssen mit dem zu beschaffenden Gerät durchführbar sein:
— die publikationsreife Dünnschicht-, Pulver-, und Kristallstruktur-Charakterisierung von Systemen aus Metall-, Halbleiter- und Isolator-Verbindungen über das gesamte Periodensystem hinweg
— die publikationsreife Charakterisierung von Molekülschichten und Flüssigkeitsoberflächen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Chemnitz
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
Telefon: +49 37153112320📞
E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de📧
Fax: +49 37153112328 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-chemnitz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rötgendünnschichtdiffraktometer
3.2-014/18
Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Für laufende und geplante Forschungsprojekte soll die Beschaffung eines Röntgendünnschichtdiffraktometers, vorgenommen werden. Folgende Messvorhaben müssen...”
Kurze Beschreibung
Für laufende und geplante Forschungsprojekte soll die Beschaffung eines Röntgendünnschichtdiffraktometers, vorgenommen werden. Folgende Messvorhaben müssen mit dem zu beschaffenden Gerät u. a. durchführbar sein:
— die publikationsreife Dünnschicht-, Pulver-, und Kristallstruktur-Charakterisierung von Systemen aus Metall-, Halbleiter- und Isolator-Verbindungen über das gesamte Periodensystem hinweg,
— die publikationsreife Charakterisierung von Molekülschichten und Flüssigkeitsoberflächen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 335 168 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Für laufende und geplante Forschungsprojekte soll die Beschaffung eines Röntgendünnschichtdiffraktometers, vorgenommen werden. Folgende Messvorhaben müssen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für laufende und geplante Forschungsprojekte soll die Beschaffung eines Röntgendünnschichtdiffraktometers, vorgenommen werden. Folgende Messvorhaben müssen mit dem zu beschaffenden Gerät u.a. durchführbar sein:
— die publikationsreife Dünnschicht-, Pulver-, und Kristallstruktur-Charakterisierung von Systemen aus Metall-, Halbleiter- und Isolator-Verbindungen über das gesamte Periodensystem hinweg,
— die publikationsreife Charakterisierung von Molekülschichten und Flüssigkeitsoberflächen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-267804
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01324-180056
Titel: Rötgendünnschichtdiffraktometer
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rigaku Europe SE
Postort: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rese@rigaku.com📧
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 335 168 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 158-361871 (2018-08-16)