Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird (2.) beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) und (3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über die „Projektsteuerung“ Ziffer III.1.3 (2) und die Referenzen über „Gesamtprojektvolumen“ Ziffer III.1.3 (3) der EU-Bekanntmachung herangezogen.
Dabei wird die Referenz „Projektsteuerung“ gemäß Ziffer III.1.3 (2) der EU-Auftragsbekanntmachung wie folgt bewertet:
Kriterium „Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700“
— 120 Mio. EUR brutto und mehr – 100 Punkte,
— 100 Mio. EUR brutto bis 120 Mio. EUR brutto – 75 Punkte,
— 60 Mio. EUR brutto bis 100 Mio. EUR brutto – 50 Punkte,
— 30 Mio. EUR brutto bis 60 Mio. EUR brutto – 25 Punkte,
— weniger – 0 Punkte.
Dabei wird die Referenz „Gesamtprojektvolumen“ gemäß Ziffer III.1.3 (3) der EU-Auftragsbekanntmachung wie folgt bewertet:
Kriterium „Gesamtprojektvolumen“
— 300 Mio. EUR brutto und mehr – 100 Punkte,
— 250 Mio. EUR brutto bis 300 Mio. EUR brutto – 75 Punkte,
— 200 Mio. EUR brutto bis 250 Mio. EUR brutto – 50 Punkte,
— 100 Mio. EUR brutto bis 200 Mio. EUR brutto – 25 Punkte,
— weniger – 0 Punkte.
Die „Projektsteuerungsreferenz – Projektsteuerung“ gemäß Ziffer III.1.3 (2) der EU-Bekanntmachung werden mit 50 %, die „Projektsteuerungsreferenz – Gesamtprojektvolumen“ gemäß Ziffer III.1.3 (3) der EU-Bekanntmachung mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.