Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee. Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen. Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit 2 Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen. Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage. Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum). Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude (Hauptgebäude). Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton. Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045 (Überwachungsklasse 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: 2018-12-21-BW-PEN
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit 2 Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude (Hauptgebäude).
Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045 (Überwachungsklasse 2).
Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit 2 Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude (Hauptgebäude).
Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045 (Überwachungsklasse 2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-26 📅
Datum des Beginns: 2019-04-03 📅
Datum des Endes: 2020-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 248-572305
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
(1) Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird,
— dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
(2) Bürgschaften:
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der
Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYGK4
(1) Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird,
— dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
(2) Bürgschaften:
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der
Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYGK4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit 2 Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude (Hauptgebäude).
Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045 (Überwachungsklasse 2).
Bodenbelagsarbeiten für
— ca. 700 m
— ca. 3 600 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Baden-Württemberg c/o AOK
Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
Am Rheinfels 2
79761 Waldshut
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
1) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung, zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen;
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
(d) Hinweis zur Präqualifikation:
Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 und 2 genannten Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 und 2 genannten Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich Vorlage einer aktuellen und gültigen Versicherungspolice*;
2) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
3) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse* (soweit beitragspflichtig);
4) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft* des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
5) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) oder eine aktuelle Bescheinigung* in Steuersachen.
(a) Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Bescheinigungen können bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, sind jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen;
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen;
(c) Hinweis zur Präqualifikation:
Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung zu Arbeitskräften
Anzugeben ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
2) Referenzen
Angaben von 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zum Auftraggeber (inkl. Telefonnummer).
Angaben von 3 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zum Auftraggeber (inkl. Telefonnummer).
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!);
(c) Hinweis Nachunternehmer
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
(d) Hinweis zur Präqualifikation:
Ist ein Bieter präqualifiziert, ist die unter Ziffer 1 genannte Erklärung durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Ist ein Bieter präqualifiziert, ist die unter Ziffer 1 genannte Erklärung durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) BVB zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
(a) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt;
2) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten.
2) Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten.
(a) Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
3) Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG. Die Freistellungsbescheinigung ist dann vom Bieter/jedem Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen;
4) Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ziffer VI.3 „Zusätzliche Angaben“ dieser Bekanntmachung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
Internetadresse: www.aok.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYGK4/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird,
— dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
(2) Bürgschaften:
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der
Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYGK4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2018/S 248-572305 (2018-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2018-12-21-BW-PEN
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit zwei Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude (Hauptgebäude).
Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045 (Überwachungsklasse 2).
Die AOK Baden-Württemberg begann 2017 mit dem Neubau eines Gebäudes für die AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee.
Dieser Neubau wird an Stelle des bestehenden Gebäudekomplexes der AOK am Rheinfels 2, in 79761 Waldshut entstehen.
Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit zwei Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
Richtung Südwesten (Rhein) entsteht eine Tiefgarage.
Ab Oberkante Tiefgarage ein 2-geschossiges Gesundheits- und Verwaltungsgebäude (Gesundheitszentrum).
Unmittelbar an die Außenkante und die Oberkante der Tiefgarage angrenzend entsteht ein 5-geschossiges Verwaltungsgebäude (Hauptgebäude).
Alle tragenden Bauteile bestehen aus Stahlbeton.
Es handelt sich um eine sogenannte Ü2-Baustelle nach DIN 1045 (Überwachungsklasse 2).
Gesamtwert des Auftrags: 216581.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird,
— dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
(2) Bürgschaften:
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYWJY
(1) Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird,
— dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
(2) Bürgschaften:
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYWJY
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist daher geplant, den vorhandenen Gebäudekomplex einschließlich Tiefgarage komplett rückzubauen und durch einen Neubau mit zwei Baukörpern mit Tiefgarage zu ersetzen.
Bodenbelagsarbeiten für:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Baden-Württemberg c/o AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-26 📅
Name: Bode Böden e. K.
Postort: Freiberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 216581.79 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Referenz Zusätzliche Informationen
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken.
Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend den Mustern (Anlage 2.1: Anhang 1, Anhang 2 der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken.