Rückhalteraum Ichenheim / Meißenheim / Ottenheim – Ingenieurleistungen Geotechnik

Regierungspräsidium Freiburg – Dienstsitz Offenburg

Der geplante Rückhalteraum Ichenheim / Meißenheim / Ottenheim (RHR IMO) des IRP befindet sich im Ortenaukreis. Er umfasst Teile der Gemarkungen von Schwanau (Ortsteil Ottenheim), Meißenheim und Neuried (Ortsteil Ichenheim). Die vor 1970 bei Hochwasser überströmten Bereiche der Teilräume werden heute überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Im geplanten Rückhalteraum ist ein Retentionsvolumen von mind. 5,8 Mio. m zu schaffen. Dazu sind umfangreiche Planungen für Neubau- und Ersatzmaßnahmen von Bauwerken notwendig, damit die benötigte Planfeststellung erreicht werden kann. Zur Durchführungen dieser Planungen wird über 3 Lose eine geotechnische Beratung, samt der Betreuung der dazu notwendigen Aufschluss- und Laborarbeiten benötigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-21 Auftragsbekanntmachung
2019-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geologische und geophysikalische Beratung
Kurze Beschreibung:
Der geplante Rückhalteraum Ichenheim / Meißenheim / Ottenheim (RHR IMO) des IRP befindet sich im Ortenaukreis. Er umfasst Teile der Gemarkungen von Schwanau (Ortsteil Ottenheim), Meißenheim und Neuried (Ortsteil Ichenheim). Die vor 1970 bei Hochwasser überströmten Bereiche der Teilräume werden heute überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Im geplanten Rückhalteraum ist ein Retentionsvolumen von mind. 5,8 Mio. m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geologische und geophysikalische Beratung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Freiburg – Dienstsitz Offenburg
Postanschrift: Wilhelmstraße 24
Postleitzahl: 77654
Postort: Offenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-freiburg.de 🌏
E-Mail: panajotis.katinakis@rpf.bwl.de 📧
Telefon: +49 78112471-1692 📞
Fax: +49 78112471-1700 📠
URL der Dokumente: http://vof.istw.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-416663
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern; B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen; C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt; D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person); E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (möglichst in einem Schnellhefter – keine Ordner) und auf dem Postweg einzureichen; H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen; I) Die Antragsunterlagen verbleiben zur Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben; J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren. K) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. L) Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Untersuchungen (auch von anderen Auftraggebern) werden soweit vorhanden zur Verfügung gestellt. Damit wird eine etwaige Vorbefasstheit von früher beauftragten Büros ausgeglichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für den RHR IMO wurde im Juni 1992 der Abschlussbericht der Voruntersuchungen erstellt. Seither wurden weitere vorbereitende Untersuchungen (Umweltverträglichkeitsstudie mit Stand Status quo Prognose, hydraulische Berechnungen, Grundwassermodell, erste Baugrunduntersuchungen, u.a.) durchgeführt. Diese sind aber noch nicht vollständig oder abgeschlossen.
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Im Jahr 2016 wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung der Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanungen für die Tragwerksplanung und technische Ausrüstung zur Erreichung der Planfeststellung über drei Lose vergeben. Entsprechend des Planungsstandes werden nun Beratungsleistungen der Geotechnik notwendig. Hierzu sollen die Beratungsleistungen Geotechnik gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2013 vergeben werden. Mit diesen Beratungsleistungen soll auch die Betreuung der dazu notwenigen Aufschluss- und Laborarbeiten als besondere Leistung mit vergeben werden. Die rund 30 Bauwerke (mit unterschiedlichster Größe und Anforderungen) wurden in drei Teillose unterteilt, um eine zügige Bearbeitung und baldige Vorlage der Ergebnisse bis Herbst 2019 zu gewährleisten.
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Bauwerke im Los 1:
L1-1-Bauwerk 7.10
L1-2-Gesteuertes Einlassbauwerk mit Baugrubenumschließung
L1-3-Gesteuertes Überleitungsbauwerk im Leipfad => vom Rhein zum Einlassbauwerk (im HWD VIII)
L1-4-Zulaufgerinne vom Rhein zum Einlassbauwerk
L1-5-Regelungsbauwerk mit Leitdämmen im Seitengraben (ehemalige SEK-Verlängerung)
L1-6-Verbindungsstraße Kieswerk Vogel mit Rheinkiesverladestation; Länge ca. 800 m, mit Neubau Brücke und Abriss Doppelbauwerk Bauwerk 8.01 und 8.24
L1-7-Regelungsbauwerk im Altrheinzug (ARZ / Vogelkanal (BW 15) (Q bis zu ca. 5-10 m
L1-8-Überleitungsgerinne vom ARZ in den RHR (Q bis zu ca. 5-10 m
L1-9-Auslassbauwerk mit Baugrubenumschließung
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bauwerke im Los 2:
L2-1-Rohrdurchlass Martelsaukehle (Q bis zu ca. 5-10 m
L2-2-Beflutungsgerinne
L2-3-Trenndamm zw. RSG und RHR
L2-4-Pumpwerk Ottenheimer Mühlbach, fällt weg wenn Umleitung MB Ottenheim gebaut wird
L2-5-Pumpwerk Meißenheimer Mühlbach
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2016 wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung der Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanungen für die Tragwerksplanung und technische Ausrüstung zur Erreichung der Planfeststellung über 3 Lose vergeben. Entsprechend des Planungsstandes werden nun Beratungsleistungen der Geotechnik notwendig. Hierzu sollen die Beratungsleistungen Geotechnik gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2013 vergeben werden. Mit diesen Beratungsleistungen soll auch die Betreuung der dazu notwenigen Aufschluss- und Laborarbeiten als besondere Leistung mit vergeben werden. Die rund 30 Bauwerke (mit unterschiedlichster Größe und Anforderungen) wurden in 3 Teillose unterteilt, um eine zügige Bearbeitung und baldige Vorlage der Ergebnisse bis Herbst 2019 zu gewährleisten.
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Bauwerke im Los 3:
L3-1-Profil 2 = Rohrdurchlässe im Nord-Süd-verlaufenden Waldwirtschaftsweg
L3-2-Bauwerk 8.37
L3-3-Durchlässe Schützenkehle-Schleienloch
L3-4-Bauwerk 8.93 / Meißenheimer Faschinat
L3-5-Bauwerk 8.05
L3-6-Bauwerk 8.42
L3-7-Bauwerk 8.09
L3-8-Bauwerk 8.10a
L3-9-BW 8.28
L3-10-BW 8.30
L3-11-BW 8.31
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwanau, Neuried.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
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B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fachkräften gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien
Mindeststandards:
— Nachweis von mindestens 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich
geotechnischer Beratungsleistungen im Sinne Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2013
der Ausschreibung und Betreuung von Aufschlussarbeiten
— Nachweis von mindestens 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die Leitung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die fachliche Eignung wird durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils 3 Projekten des Bewerbers aus den letzten 5 Jahren mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Leistungsumfang, Fertigstellungstermin gemäß den folgenden Anforderungen abgefragt.
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— Beratungsleistungen Geotechnik bei Wasserbaumaßnahmen (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, der Auftrag muss 100 % des Leistungsbildes gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2013 beinhaltet haben). Gewichtet mit 10 %,
— Beratungsleistungen Geotechnik bei Wasserbaumaßnahmen mit hohem Grundwasserstand (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, die Anforderung an Planung und damit auch an die Beratung ist geprägt durch einen hohen Grundwasserstand (Flurabstand in der Regel unter 2 m), der Auftrag muss 100 % des Leistungsbildes gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2013 beinhaltet haben). Gewichtet mit 18 %,
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— Beratungsleistungen Geotechnik bei Wasserbaumaßnahmen im
teilweise überflu-teten / eingestauten Bereich (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, die Anforderung an Planung und damit auch an die Beratung ist geprägt durch eine/ einen (zumindest zeitweise) Überflutung / Einstau des Bauwerks, der Auftrag muss 100 % des Leistungsbildes gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2013 beinhaltet haben). Gewichtet mit 18 %,
ständig überfluteten / eingestauten Bereich (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, die Anforderung an Planung und damit auch an die Beratung ist geprägt durch einen eine kontinuierliche Überflutung / Einstau des Bauwerks, der Auftrag muss 100 % des Leistungsbildes gemäß Ziffer 1.3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI 2013 beinhaltet haben). Gewichtet mit 18 %,
— Ausschreibung Aufschlussarbeiten (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, vom AN wurden die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Aufschlussarbeiten durchgeführt). Gewichtet mit 9 %,
— Örtliche Bauüberwachung der Aufschlussarbeiten (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, vom AN wurden die Aufschlussarbeiten im Sinne einer örtlichen Bauüberwachung eigenständig und vollständig begleitet (Kontrolle der Arbeiten vor Ort, Prüfung der Abrechnung des mit der Ausführung beauftragten Unternehmens)). Gewichtet mit 9 %,
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— Fachbauüberwachung - Fachliche Betreuung der Aufschlussarbeiten (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, vom AN wurden die Aufschlussarbeiten im Sinne einer Fachbauüberwachung eigenständig und vollständig begleitet (Ansprache der Ergebnisse der Probenahme vor Ort, Entnahme von Proben für die Laborversuche)). Gewichtet mit 10 %,
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— Betreuung der Laborarbeiten (es muss sich um eine Maßnahme des Wasserbaus handeln, vom AN wurden die Laborarbeiten eigenständig und vollständig betreut (Ermittlung des Bedarfs, Ausschreibung/ Angebotseinholung, Überwachung, Abrechnung)). Gewichtet mit 8 %.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Hauptbearbeiter Gutachten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Hauptbearbeiter Feldarbeit
Bewertung Organisation / Qualitätssicherung / Kapazitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Preis (Gewichtung): 25

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Panajotis Katinakis
Dokumente URL: http://vof.istw.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Telefon: +49 714124236-18 📞
E-Mail: seitz@istw.de 📧
Fax: +49 714124236-99 📠
Land: Ludwigsburg 🏙️
Internetadresse: http://www.vof.istw.de 🌏
Land: Ortenaukreis 🏙️
Internetadresse: www.rp-freiburg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
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B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
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C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
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D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
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E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
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F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (möglichst in einem Schnellhefter – keine Ordner) und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben zur Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
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K) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
L) Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Untersuchungen (auch von anderen Auftraggebern) werden soweit vorhanden zur Verfügung gestellt. Damit wird eine etwaige Vorbefasstheit von früher beauftragten Büros ausgeglichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
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4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
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5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500 EUR und höchstens 50 000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
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6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 184-416663 (2018-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der geplante Rückhalteraum Ichenheim/Meißenheim/Ottenheim (RHR IMO) des IRP befindet sich im Ortenaukreis. Er umfasst Teile der Gemarkungen von Schwanau (Ortsteil Ottenheim), Meißenheim und Neuried (Ortsteil Ichenheim). Die vor 1970 bei Hochwasser überströmten Bereiche der Teilräume werden heute überwiegend forstwirtschaftlich genutzt. Im geplanten Rückhalteraum ist ein Retentionsvolumen von mind. 5,8 Mio. m
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Gesamtwert des Auftrags: 172527.33 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Freiburg — Dienstsitz Offenburg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 010-019741
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 184-416663
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Alle Unterlagen der Ausschreibung standen auf der Internetseite http://vof.istw.de allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
L1-7-Regelungsbauwerk im Altrheinzug (ARZ/Vogelkanal (BW 15) (Q bis zu ca. 5-10 m
L3-4-Bauwerk 8.93/Meißenheimer Faschinat

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Organisation/Qualitätssicherung/Kapazitäten

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-07 📅
Name: Ingenieurgruppe Geotechnik Breder Hintner Scherzinger Wunsch Partnerschaft mbH Beratende Ingenieure
Postanschrift: Lindenbergstraße 12
Postort: Kirchzarten
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 766193191-0 📞
E-Mail: info@ingenieurgruppe-geotechnik.de 📧
Land: Breisgau-Hochschwarzwald 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 79901.70 EUR 💰
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postanschrift: Maria Trost 3
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Telefon: +49 2618851-0 📞
E-Mail: info@bjoernsen.de 📧
Land: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 45434.40 EUR 💰
47191.23 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
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4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Mehr anzeigen
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500 EUR und höchstens 50 000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
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6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Quelle: OJS 2019/S 010-019741 (2019-01-14)