Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix (siehe Anlage). Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Technische Leistungsfähigkeit/Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit 100,00 v.H.
Angabe zu Unterkriterien
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter
Unterkriterium Personalstruktur Technische Ausrüstung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur Technische Ausrüstung
≥ 4 Personen = 3 Punkte
≥ 3 Personen = 2 Punkte
≥ 2 Personen = 1 Punkt
< 2 Personen = 0 Punkt
Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter TGA (HLS) 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter TGA (Elektro) 10 v.H
Wertungskriterium Bauleiter TGA 10 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte
= 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 Punkte
= 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 Punkt
< 1 Referenz je Wertungskriterium = Ausschluss
Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 15 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter TGA (HLS) 10 v.H.
Wertungskriterium Projektleiter TGA (Elektro) 10 v.H
Wertungskriterium Bauleiter TGA 10 v.H.
Für das Büro/Unternehmen/für die Projektleiter HLS und Elektro/für den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium:
Planung und Realisierung (Büro/Unternehmen/Projektleiter HLS und Elektro)/Örtliche Bauleitung (Bauleiter) des Neubaus oder der Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, z.B. Neubau oder Sanierung einer Schule, mit mindestens 500 000 EUR Baukosten (KG 400 netto).
A)
Gebäude für Schulen und Ausbildung = 3 Punkte
Gebäude für Kindertagesstätten, Betreuung = 2 Punkte
Gebäude mit anderen Nutzungen = 1 Punkt
B)
≥ 1 000 000 EUR Baukosten = 3 Punkte
≥ 800 000 EUR und < 1 000 000 Mio EUR Baukosten = 2 Punkte
≥ 500 000 EUR und < 800 000 EUR Baukosten = 1 Punkt
< 500 000 EUR Baukosten = 0 Punkte, keine Wertung
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl beträgt 300 Punkte.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert.
Bei Bewerbern gleicher Punktzahl kann ein Losverfahren durchgeführt werden.